29.06.2010, 00:00 Uhr
Swico geht wegen Musikhandytarif vor das Bundesverwaltungsgericht
Der Wirtschaftsverband Swico hat am Montag beim Bundesverwaltungsgericht in Bern Klage gegen den neuen «Gemeinsamen Tarif 4e» eingereicht. Damit geht der Swico nun gerichtlich gegen die von der Eidgenössische Schiedskommission am 18. März 2010 beschlossenen Urheberrechtsabgaben auf Musikhandys vor.
Der Wirtschaftsverband Swico hatte bereits nach der Entscheidung der Eidgenössischen Schiedskommission am 18. März 2010 angekündigt, zu prüfen, ob er gegen die unnötigen Urheberrechtsabgaben auf Mobiltelefone mit MP3-Funktion, so genannte Musikhandys, Rechtsmittel ergreifen werde. Nach Ansicht des Wirtschaftsverbands stellt dieser Musikhandytarif eine pauschale Geräteabgabe «nach dem Giesskannenprinzip» dar, die unnötig ist.
Beim Urheberrecht wehrt sich der SWICO generell gegen Potenzialbesteuerungen, mehrfache und pauschalisierte Abgaben, die nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden. Der SWICO lehnt generelle Abgaben ab und strebt eine verursachergerechte Lösung (pay-per-use) an. Den neuen Handytarif lehnt der SWICO insbesondere deshalb ab, weil durch die Multifunktionalität der betroffenen Geräte, die als Mobiltelefon, PDA, Kamera, Radio, Audio- und Videoplayer etc. verwendet werden können, das Kriterium der Massennutzung für das Speichern und Abspielen von MP3-Dateien nicht gegeben ist. Die Definition der Verwertungsgesellschaft SUISA für den Begriff Musikhandy ist ungenügend und nicht praktikabel. Zudem steht bisher kein repräsentatives Datenmaterial für die Berechnung der Tarifhöhe und die Verteilung der Abgaben zur Verfügung. (Patrick Hediger) http://www.swico.ch