14.03.2014, 00:00 Uhr
Sunrise: Moderne Preisregulierung belebt den Wettbewerb
Nachdem der Bund die Netznutzungspreise anpasst, meldet sich auch Sunrise zu Wort. Sunrise schreibt, dass alternative Telekommunikationsanbieter der Swisscom seit Jahren überhöhte Zugangsgebühren für die Nutzung des historischen PTT-Netzes zahlen. Der Bundesrat habe nun entschieden, diesen Missstand zu beseitigen, indem er eine Anpassung der Preisberechnungsmethode beschliesst. Sunrise meint weiter:
"Sunrise und andere alternative Anbieter setzen sich seit Jahren gegen eine Preisdiskriminierung durch Swisscom beim Netzzugang ein. Der Bundesrat wies erstmals in seinem Bericht zur Evaluation des Fernmeldemarktes vom September 2010 auf Mängel in der Preisberechnungsmethode hin. Es folgten Expertenbefragungen und ein langwieriger Vernehmlassungsprozess. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat nun die Inkraftsetzung der revidierten Verordnung per 1. Juli 2014 beschlossen. Die Modernisierung der Preisberechnungsmethode wird dazu führen, dass sich die Netzzugangspreise den effektiven Kosten der vormaligen Monopolistin annähern, wodurch die bisherige Diskriminierung der Konkurrenz reduziert wird. Zu fordern ist eine zügige und konsequente Umsetzung der Vorlage. Systemwidrig ist daher die vorgesehene zeitliche Staffelung der Umsetzung über mehrere Jahre (Gleitpfad) in gewissen Bereichen (Interkonnektion und Mietleitungen). Es handelt sich dabei um eine wettbewerbspolitisch fragwürdige Konzession des Bundes an ihr eigenes Telekommunikationsunternehmen.
Grundsätzlich begrüsst Sunrise aber die längst fällige Anpassung der Verordnung. Sie ermöglicht alternativen Anbietern zusätzliche Investitionen in ihre Infrastrukturen und Angebote. Innovationen und attraktive Produkte werden zu steigenden Anreizen für einen schnellen Ausbau der hochbreitbandigen Netze führen. Die daraus resultierende Belebung des Wettbewerbs wird den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken.
Die wesentlichen Neuerungen in der revidierten Verordnung sind die folgenden: Die massgeblichen Kosten werden auf der Basis eines modernen Netzes berechnet, so wie es heute von einem effizienten Anbieter gebaut würde. Da heutige Netze mit Glasfasern realisiert werden, bildet neu ein modernes Glasfasernetz die Basis für die Kostenberechnung. Da Glasfasernetze aber viel leistungsfähiger als Kupfernetze sind, wird im Preismodell ein Korrekturfaktor berücksichtigt. Bei den Kabelkanalisationen, deren Duplizierung nicht erwünscht ist, dürfen nur noch Ersatzinvestitionen statt wie bisher Kapitalkosten und Abschreibungen einer vollständig neuen Infrastruktur berücksichtigt werden." (ph) http://www.sunrise.ch
Siehe auch: Neue Preisberechnung für die Nutzung eines Telekomnetzes in der Schweiz
Grundsätzlich begrüsst Sunrise aber die längst fällige Anpassung der Verordnung. Sie ermöglicht alternativen Anbietern zusätzliche Investitionen in ihre Infrastrukturen und Angebote. Innovationen und attraktive Produkte werden zu steigenden Anreizen für einen schnellen Ausbau der hochbreitbandigen Netze führen. Die daraus resultierende Belebung des Wettbewerbs wird den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken.
Die wesentlichen Neuerungen in der revidierten Verordnung sind die folgenden: Die massgeblichen Kosten werden auf der Basis eines modernen Netzes berechnet, so wie es heute von einem effizienten Anbieter gebaut würde. Da heutige Netze mit Glasfasern realisiert werden, bildet neu ein modernes Glasfasernetz die Basis für die Kostenberechnung. Da Glasfasernetze aber viel leistungsfähiger als Kupfernetze sind, wird im Preismodell ein Korrekturfaktor berücksichtigt. Bei den Kabelkanalisationen, deren Duplizierung nicht erwünscht ist, dürfen nur noch Ersatzinvestitionen statt wie bisher Kapitalkosten und Abschreibungen einer vollständig neuen Infrastruktur berücksichtigt werden." (ph) http://www.sunrise.ch
Siehe auch: Neue Preisberechnung für die Nutzung eines Telekomnetzes in der Schweiz