04.03.2013, 00:00 Uhr
Schweizer Hosting-Unternehmen regulieren sich selbst
Regeln für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Internet
Führende Schweizer Hosting-Unternehmen haben gemeinsam Richtlinien für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten erarbeitet und unter Leitung des Branchenverbandes simsa einen Code of Conduct Hosting veröffentlicht. Die im Code of Conduct enthaltenen Handlungsanweisungen sollen die Rolle des Hosting-Providers im Zusammenhang mit der Verfolgung rechtswidriger Inhalte im Internet klären. Mit dem neu erlassenen Code of Conduct haben sich Schweizer Hosting-Unternehmen auf ein sogenanntes ?Notice and Take Down?-Verfahren geeinigt, das den Umgang mit Forderungen von Betroffenen regeln soll. Ziel des Code of Conduct ist es, Betroffenen die Verfolgung ihrer Rechte zu erleichtern, ohne die Hosting-Unternehmen zu privaten Organen der Strafverfolgung werden zu lassen.
Führende Schweizer Hosting-Unternehmen haben gemeinsam Richtlinien für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten erarbeitet und unter Leitung des Branchenverbandes simsa einen Code of Conduct Hosting veröffentlicht. Die im Code of Conduct enthaltenen Handlungsanweisungen sollen die Rolle des Hosting-Providers im Zusammenhang mit der Verfolgung rechtswidriger Inhalte im Internet klären. Mit dem neu erlassenen Code of Conduct haben sich Schweizer Hosting-Unternehmen auf ein sogenanntes ?Notice and Take Down?-Verfahren geeinigt, das den Umgang mit Forderungen von Betroffenen regeln soll. Ziel des Code of Conduct ist es, Betroffenen die Verfolgung ihrer Rechte zu erleichtern, ohne die Hosting-Unternehmen zu privaten Organen der Strafverfolgung werden zu lassen.
Dazu simsa Präsident Andrej Vckovski: ?Als Branchenverband der Internetanbieter freuen wir uns, dass die dreijährigen Arbeiten am Code of Conduct zum Abschluss gekommen sind. Wir versprechen uns davon ein besseres Verständnis für die wichtige Rolle der Hosting-Provider in der Schweiz.? Claudius Röllin, Mitgründer von Hostpoint, einem der führenden Hosting-Anbieter in der Schweiz, ergänzt: ?Klare Regeln für den Umgang mit Ansprüchen Dritter sind für uns wichtig. Wir wollen keine kriminellen Handlungen unterstützen, aber wir können uns auch nicht zu Organen der Strafverfolgung machen lassen.?
Regelwerk für Hosting-Anbieter
Der Code of Conduct wurde von den grössten Schweizer Hosting-Anbietern unter Federführung des Branchenverbandes simsa verfasst: Hostpoint, Green, Webland, Nine, Metanet, Swisscom und Cyon. Der Code of Conduct umfasst sowohl die Verletzung von Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten wie auch Inhalte, welche Straftatbestände erfüllen (namentlich in den Bereichen Pornografie, Gewaltdarstellung, Rassismus und Ehrverletzung). Der Code of Conduct erklärt die Rollen der an der Internetkommunikation beteiligten Parteien und enthält Handlungsanweisungen für Betroffene. Diese sollen ihre Ansprüche in erster Linie gegenüber dem Betreiber der Website geltend machen, sofern dessen Adresse auffindbar ist (in der Schweiz gilt seit 2012 im E-Commerce eine allgemeine Impressumspflicht für Websites). Führt dies nicht zum Ziel, ist im Falle von Straftatbeständen eine Anzeige zu machen an die Strafverfolgungsbehörden und in bestimmten Fällen an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik, www.cybercrime.admin.ch).
Lässt sich der Betreiber der Website nicht eruieren oder reagiert dieser nicht auf Anfragen (und ist eine Strafanzeige nicht erfolgsversprechend bzw. ist die Kobik nicht zuständig), können Betroffene ihre Beanstandung dem Hosting-Provider des Betreibers der Website zukommen lassen. In diesem Fall übermittelt der Hosting-Provider die Beschwerde gemäss den Regeln des Code of Conduct dem betroffenen Kunden und hält diesen dazu an, die erhobenen Vorwürfe abzuklären und gegebenenfalls rechtswidrige Inhalte zu entfernen. In eindeutigen Fällen kann der Hosting-Provider vorübergehend auch den Zugang zur betroffenen Website seiner Kunden sperren.
Als Begleitmaterial zum Code of Conduct stellt der Branchenverband simsa seinen Mitgliedern auch Musterbriefe sowie Musterklauseln für ihre Kundenverträge zur Verfügung, mit denen die Verpflichtungen aus dem Code of Conduct umgesetzt werden können. Der Code of Conduct gilt ab dem 1. Februar 2013 und soll der interessierten Branchenöffentlichkeit anlässlich des simsa Provider Day am 23. April 2013 in Zürich im Detail vorgestellt werden. (jb)
Über die simsa swiss internet industry association:
Die simsa swiss internet industry association ist der Schweizer Branchenverband der Internet-Dienstleistungsunternehmen. Er wurde 1995 gegründet und setzt sich aus über 100 Unternehmen zusammen, welche Online-Plattformen herstellen oder über ihre Hosting-Infrastrukturen zugänglich machen. Die simsa ist unter anderem Veranstalterin des anerkannten Best of Swiss Web Awards und beteiligt an NET-metrix, der für die Messung der Internetnutzung in der Schweiz verantwortlichen Organisation.
Weitere Infos: www.simsa.ch
Regelwerk für Hosting-Anbieter
Der Code of Conduct wurde von den grössten Schweizer Hosting-Anbietern unter Federführung des Branchenverbandes simsa verfasst: Hostpoint, Green, Webland, Nine, Metanet, Swisscom und Cyon. Der Code of Conduct umfasst sowohl die Verletzung von Urheberrechten oder Persönlichkeitsrechten wie auch Inhalte, welche Straftatbestände erfüllen (namentlich in den Bereichen Pornografie, Gewaltdarstellung, Rassismus und Ehrverletzung). Der Code of Conduct erklärt die Rollen der an der Internetkommunikation beteiligten Parteien und enthält Handlungsanweisungen für Betroffene. Diese sollen ihre Ansprüche in erster Linie gegenüber dem Betreiber der Website geltend machen, sofern dessen Adresse auffindbar ist (in der Schweiz gilt seit 2012 im E-Commerce eine allgemeine Impressumspflicht für Websites). Führt dies nicht zum Ziel, ist im Falle von Straftatbeständen eine Anzeige zu machen an die Strafverfolgungsbehörden und in bestimmten Fällen an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik, www.cybercrime.admin.ch).
Lässt sich der Betreiber der Website nicht eruieren oder reagiert dieser nicht auf Anfragen (und ist eine Strafanzeige nicht erfolgsversprechend bzw. ist die Kobik nicht zuständig), können Betroffene ihre Beanstandung dem Hosting-Provider des Betreibers der Website zukommen lassen. In diesem Fall übermittelt der Hosting-Provider die Beschwerde gemäss den Regeln des Code of Conduct dem betroffenen Kunden und hält diesen dazu an, die erhobenen Vorwürfe abzuklären und gegebenenfalls rechtswidrige Inhalte zu entfernen. In eindeutigen Fällen kann der Hosting-Provider vorübergehend auch den Zugang zur betroffenen Website seiner Kunden sperren.
Als Begleitmaterial zum Code of Conduct stellt der Branchenverband simsa seinen Mitgliedern auch Musterbriefe sowie Musterklauseln für ihre Kundenverträge zur Verfügung, mit denen die Verpflichtungen aus dem Code of Conduct umgesetzt werden können. Der Code of Conduct gilt ab dem 1. Februar 2013 und soll der interessierten Branchenöffentlichkeit anlässlich des simsa Provider Day am 23. April 2013 in Zürich im Detail vorgestellt werden. (jb)
Über die simsa swiss internet industry association:
Die simsa swiss internet industry association ist der Schweizer Branchenverband der Internet-Dienstleistungsunternehmen. Er wurde 1995 gegründet und setzt sich aus über 100 Unternehmen zusammen, welche Online-Plattformen herstellen oder über ihre Hosting-Infrastrukturen zugänglich machen. Die simsa ist unter anderem Veranstalterin des anerkannten Best of Swiss Web Awards und beteiligt an NET-metrix, der für die Messung der Internetnutzung in der Schweiz verantwortlichen Organisation.
Weitere Infos: www.simsa.ch