04.12.2009, 00:00 Uhr

Schweizer Gaming-Branche verstärkt Jugendschutz

Die Schweizer Gaming-Branche verschärft die Anwendung des Code of Conducts, der den Jugendschutz im Gaming regelt. Neu muss auch der Online-Handel die Altersverifizierung der Kunden mit amtlichen Ausweisen oder Kreditkarten gewährleisten. Da einige Anbieter die geforderten Auflagen nicht fristgerecht erfüllten, verzichten sie bis zu deren Implementierung auf den Verkauf von Spielen, die erst ab 16 bzw. 18 Jahren erhältlich sind. Gegen einige Spiele-Händler verhängte der für Sanktionen zuständige PEGI-Ausschuss einen Lieferstopp, da sie die erforderlichen Kriterien nicht umsetzen. Dem Verhaltenskodex haben sich ausserdem weitere bedeutende Online-Händler wie Digitec angeschlossen.
Mit dem Code of Conduct hat sich die Schweizer Gaming-Branche bereits im Oktober 2006 freiwillige Beschränkungen in der Vermarktung und im Verkauf von Computer- und Videospielen auferlegt. Der Verhaltenskodex verlangt, dass alle Spiele mit dem entsprechenden PEGI-Icon versehen sind. Händler müssen ausserdem am Verkaufspunkt wichtige Informationen vermitteln und die Ausweise der Käufer im Hinblick auf das erforderliche Mindestalter überprüfen. Werbeeinschränkungen sind ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung. Inzwischen haben sich über 95 Prozent aller Schweizer Händler dem Code of Conduct angeschlossen. Jüngst dazu gestossen ist auch Digitec, einer der grössten Schweizer Online-Anbieter von Unterhaltungselektronik. Auf mehr als 95 Prozent aller offiziell in der Schweiz erhältlichen Spiele ist das erforderliche Mindestalter mit dem entsprechenden PEGI-Symbol deklariert. Mit dem ergänzten Code of Conduct werden neu die im Laden etablierten Alterskontrollen auch auf den Online-Handel ausgeweitet: Für den Kauf erforderlich ist ein amtlicher Ausweis oder eine Kreditkarte, die schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten wie auch Schüler- oder andere Ausweise werden hingegen nicht akzeptiert.
Die Durchsetzung des Code of Conducts obliegt in der Schweiz dem PEGI-Ausschuss. Dieses paritätisch zusammengesetzte Gremium mit Vertretern aus Konsumentenschutz, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien prüft Beschwerden und verhängt bei Verstössen Sanktionen. Aktuell hat der Ausschuss im Sinne eines konsequenten Jugendschutzes eine Reihe von Sanktionen ausgesprochen. Gegen Händler, die keine Umsetzung der neuen Jugendschutzmassnahmen in Aussicht stellten, wurde ein Lieferstopp verhängt, so zum Beispiel gegen Toys R Us. Andere, die den vom Code of Conduct vorgegebenen Auflagen nicht innert der geforderten Frist nachkamen, verzichten bis zur Implementierung der neuen Standards auf den Verkauf von Spielen, die erst ab 16 bzw. 18 Jahren erhältlich sind. Die Weiterentwicklung des Code of Conducts beinhaltet in Ergänzung zur Alterskontrolle im Netz auch die weitere Schulung des Verkaufspersonals sowie die verstärkte Information am Verkaufspunkt. Die Zusammenarbeit zwischen dem Handel und der Branche auf der Basis von PEGI stellt ein alltagstaugliches Instrument für den Jugendschutz dar und geniesst europaweit Vorbildcharakter. (ph) http://www.pegi.info/ch/



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