21.06.2010, 00:00 Uhr

Onlinewerbung gegen Erhöhung der Empfangsgebühren für Radio und TV

Der Bundesrat verzichtet für die Gebührenperiode 2011 bis 2014 auf eine Erhöhung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Er anerkennt aber einen zusätzlichen Finanzbedarf der SRG. Dieser soll durch Sparmassnahmen bei der SRG, eine Werbeliberalisierung, Effizienzgewinne beim Gebühreninkasso sowie Mehreinnahmen dank einer Zunahme der Gebührenzahlenden gedeckt werden. Auch Onlinewerbung soll die Finanzen der SRG verbessern.
Sparmassnahmen und Lockerung der Werbevorschriften
Der Bundesrat will die Konsumentinnen und Konsumenten nicht zusätzlich belasten. Er ist der Meinung, dass vorab die SRG den Mehrbedarf durch Sparmassnahmen in der Höhe von 58 Mio. Franken finanzieren soll. Dazu kommen erwartete jährliche Zusatzeinnahmen von 6 Mio. Franken durch eine Erweiterung der Werbemöglichkeiten im Fernsehen. Der Bundesrat erlaubt nämlich der SRG, ihre tägliche Werbezeit von 8 auf 15 Prozent zu erhöhen. Zudem wird ihr ausserhalb der Hauptsendezeit (zwischen 23 und 18 Uhr) ermöglicht, ihre Sendungen alle 30 Minuten zu unterbrechen. Zwischen 18 und 23 Uhr dürfen Sendungen nach wie vor nur alle 90 Minuten unterbrochen werden.
Grundsätzlich für Einführung von Onlinewerbung
Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich, dass die SRG in ihrem Online-Angebot künftig auch Werbung platzieren kann. Er ist überzeugt, dass die SRG ihren Auftrag nur erfüllen kann, wenn sie auch im Internet Zugang zum Publikum hat. Da der Gebührenfinanzierung Grenzen gesetzt sind, muss auch eine zumindest teilweise kommerzielle Finanzierung des Onlineauftritts ins Auge gefasst werden. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass die Zulassung der Onlinewerbung zu neuen Konkurrenzsituationen zwischen der SRG und den Printmedien führen kann. Bevor definitiv über eine Öffnung entschieden wird und die Modalitäten festgelegt werden, erwartet der Bundesrat deshalb von der SRG, dass sie auf die Verleger zugeht und gemeinsam mit ihnen nach einer Lösung sucht, die es allen Beteiligten erlaubt, unter angemessenen Rahmenbedingungen im Onlinebereich tätig zu sein. (Patrick Hediger) http://www.bakom.admin.ch



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