10.06.2011, 00:00 Uhr
Neuausrichtung der Datenkommunikation in der Schweizer Bundesverwaltung
Der Bundesrat hat eine Neuausrichtung der Art, wie die Bundesverwaltung ihre Datenkommunikation sicherstellt, beschlossen. Er will damit im Zusammenhang mit anstehenden Ersatzinvestitionen die Eigenleistung fokussieren und die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Das führt dazu, dass der Bund vermehrt Leistungen am Markt einkauft. Aufgrund des Erneuerungsbedarfs der technischen Infrastruktur der Datenkommunikation des Bundes sowie von Vorgaben aus dem Konsolidierungsprogramm 2011-2013 und der Aufgabenüberprüfung hat der Bundesrat die Stossrichtung, wie der Bund seine Leistungen in der Datenkommunikation produziert, für die nächsten fünf bis acht Jahre neu festgelegt.
Untersucht wurden vier Varianten mit unterschiedlicher Aufteilung zwischen Fremd- und Eigenleistungen. An seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat aufgrund einer quantitativen (Wirtschaftlichkeit) und qualitativen (Anforderungen, Sicherheit, Flexibilität, etc.) Beurteilung für einen externen Bezug des Datentransportdienstes (Layer 2 Sourcing) entschieden. Die Umsetzung dieses Grundsatzentscheides führt zu substanziell höherem externen Leistungsbezug als dies heute der Fall ist. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass der Bund die sicherheitsrelevantesten Elemente der Leistungserbringung unter eigener Kontrolle hält, künftig aber durchaus weitere zusätzliche Dienste extern beziehen kann. Damit kann die Bundesverwaltung mit der notwendigen Flexibilität auch künftige Technologieveränderungen wirtschaftlich optimal nutzen. Gestützt auf den Grundsatzentscheid werden die Umsetzungskonzepte erstellt und die Beschaffungsvorhaben vorbereitet. (Patrick Hediger) http://www.bundesrat.admin.ch/
Untersucht wurden vier Varianten mit unterschiedlicher Aufteilung zwischen Fremd- und Eigenleistungen. An seiner heutigen Sitzung hat sich der Bundesrat aufgrund einer quantitativen (Wirtschaftlichkeit) und qualitativen (Anforderungen, Sicherheit, Flexibilität, etc.) Beurteilung für einen externen Bezug des Datentransportdienstes (Layer 2 Sourcing) entschieden. Die Umsetzung dieses Grundsatzentscheides führt zu substanziell höherem externen Leistungsbezug als dies heute der Fall ist. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass der Bund die sicherheitsrelevantesten Elemente der Leistungserbringung unter eigener Kontrolle hält, künftig aber durchaus weitere zusätzliche Dienste extern beziehen kann. Damit kann die Bundesverwaltung mit der notwendigen Flexibilität auch künftige Technologieveränderungen wirtschaftlich optimal nutzen. Gestützt auf den Grundsatzentscheid werden die Umsetzungskonzepte erstellt und die Beschaffungsvorhaben vorbereitet. (Patrick Hediger) http://www.bundesrat.admin.ch/