24.03.2013, 00:00 Uhr

Deutscher Bundesrat billigt Leistungsschutzrecht

Irgendwann stirbt die Hoffnung dann doch: Für alle Gegner des umstrittenen Leistungsschutzrechts ist die heute verkündete Entscheidung des Bundesrats wohl mehr als nur enttäuschend. Das Gesetz wird ab sofort in Kraft treten, das heisst: Presseverlage können auf ein Jahr befristet von Newsaggregatoren und Suchmaschinen wie Google künftig Lizenzgebühren verlangen, wenn diese ihre Artikel im Internet nutzen. Davon ausgenommen sind sogenannte "Snippets" - kleine  Wörter und Textausschnitte, deren genaue Länge aber noch nicht wirklich eindeutig definiert ist.
Enttäuschend war dabei vor allem der Auftritt der SPD. Im Bundestag hatten die Sozialdemokraten das Gesetz noch abgelehnt. Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte auf der Computermesse Cebit Anfang März sogar den Widerstand der SPD im Bundesrat angekündigt. Dort haben die rot-grün regierten Länder eine Mehrheit; Gegner hatten gehofft, dass die SPD das Gesetz in den Vermittlungsausschuss weiterleitet. Damit wäre das Ganze verzögert worden, idealerweise bis im Herbst ein neuer Bundestag gewählt ist und das Gesetz nach dem Diskontinuitätsprinzip verfallen wäre, erklärt Spiegel Online. Aber darauf hat die SPD nun verzichtet und bereits gestern verkündet, den Entwurf nicht aufhalten zu wollen.

Die Verlegerverbände BVDZ und VDZ begrüssten die Entscheidung als "richtungsweisend". Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage würde eine bisherige Rechtslücke schliessen. Mit dem Gesetz würden die Leistungen der Verlage erstmals grundsätzlich anerkannt und rechtlich geschützt. "Das Recht ermöglicht den Zeitungen und Zeitschriften selbst zu entscheiden, unter welchen Bedingungen ihre Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken verwertet werden dürfen", so die Verbände.
Der Bundestag hatte am  1. März 2013 das Leistungsschutzrecht verabschiedet - mit 293 Ja-Stimmen, 243 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. (ph/iw)



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