01.05.2011, 00:00 Uhr
Dachverband ICTswitzerland über Weko-Glasfaser-Entscheid
Der Aufbau der Glasfasernetze ist von entscheidender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die daran sind, flächendeckende Glasfaserinfrastrukturen ohne staatliche Subventionen aufzubauen und sie allen verfügbar zu machen. Unser Land weist eine weitaus grössere Investitionsdynamik aus als die meisten anderen Länder, wo insbesondere in der EU der breit angelegte Ausbau der Breitbandnetze harzt. Ein flächendeckendes Glasfasernetz in der Schweiz aufzubauen vor der EU wäre ein wichtiger Wettbewerbsvorteil für die Schweizer Wirtschaft und würde dazu führen, dass ganz neue Angebote entstehen würden. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Anwendungen ist um ein Vielfaches grösser als die Bedeutung der Netzinfrastruktur. Sollte jedoch die WEKO die Basisinfrastruktur verzögern, verhindert sie Wettbewerb bei diesen zukünftigen Angeboten.
Der Entscheid der Weko zur Zusammenarbeit beim flächendeckenden Ausbau eines Glasfasernetzes im Kanton Freiburg ist in diesem Licht wenig hilfreich, weil in der Frage der Kooperation ? in diesem Fall zwischen dem Westschweizer Energieunternehmen Groupe E und Swisscom - keine materielle Stellungnahme bezogen wurde. Statt dessen wurde eine weitere Vorabklärung eröffnet, welche dazu führt, dass die Unternehmen bei einer Umsetzung ihrer Kooperation mit direkten Sanktionen rechnen müssen. Die Regulierungsbehörde hat die Gelegenheit verpasst, den investierenden Unternehmen Rechtssicherheit zu verschaffen. Besonders ärgerlich ist, dass die Weko für den vorliegenden Verfahrensbeschluss ein halbes Jahr benötigte.
Der Dachverband ICTswitzerland ist enttäuscht über diesen Weko-Entscheid. Die derzeitige Dynamik beim Aufbau der Glasfasernetze darf nicht weiter gebremst oder gar gestoppt werden. ICTswitzerland erwartet deshalb, dass die Weko die weiteren hängigen Verfahren nicht nur zügig zu Ende führt, sondern pragmatische Lösungen findet, um der Zusammenarbeit der investitionsbereiten Unternehmen keine regulatorischen wettbewerbsrechtlichen Hindernisse in den Weg zu legen. (Patrick Hediger) http://www.ictswitzerland.ch
Der Entscheid der Weko zur Zusammenarbeit beim flächendeckenden Ausbau eines Glasfasernetzes im Kanton Freiburg ist in diesem Licht wenig hilfreich, weil in der Frage der Kooperation ? in diesem Fall zwischen dem Westschweizer Energieunternehmen Groupe E und Swisscom - keine materielle Stellungnahme bezogen wurde. Statt dessen wurde eine weitere Vorabklärung eröffnet, welche dazu führt, dass die Unternehmen bei einer Umsetzung ihrer Kooperation mit direkten Sanktionen rechnen müssen. Die Regulierungsbehörde hat die Gelegenheit verpasst, den investierenden Unternehmen Rechtssicherheit zu verschaffen. Besonders ärgerlich ist, dass die Weko für den vorliegenden Verfahrensbeschluss ein halbes Jahr benötigte.
Der Dachverband ICTswitzerland ist enttäuscht über diesen Weko-Entscheid. Die derzeitige Dynamik beim Aufbau der Glasfasernetze darf nicht weiter gebremst oder gar gestoppt werden. ICTswitzerland erwartet deshalb, dass die Weko die weiteren hängigen Verfahren nicht nur zügig zu Ende führt, sondern pragmatische Lösungen findet, um der Zusammenarbeit der investitionsbereiten Unternehmen keine regulatorischen wettbewerbsrechtlichen Hindernisse in den Weg zu legen. (Patrick Hediger) http://www.ictswitzerland.ch