23.12.2013, 00:00 Uhr

Code of Conduct im Affiliate-Marketing - 50 Marktteilnehmer unterzeichnen Selbstverpflichtung

Der Code of Conduct Affiliate Marketing des BVDW ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, mit der sich Werbungtreibende und Publisher auf mehr Transparenz einigen. Fünfzig Firmen haben sie jetzt unterzeichnet. Estmals können auch Nicht-Mitglieder daran teilnehmen. Neu ist auch ein Beschwerdeausschuss als zentrale Anlaufstelle.
Insgesamt fünfzig Marktteilnehmer haben den Code of Conduct Affiliate Marketing des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) unterzeichnet. Advertiser, Agenturen, Netzwerke und Publisher verpflichten sich damit, konkrete Regelungen einzuhalten. In diesem Jahr wurden die Verhaltensrichtlinien durch den Branchenverband zielgerichtet fürs Affiliate-Marketing angepasst. Erstmals hatten auch Nicht-BVDW-Mitglieder hatten die Möglichkeit, den Code of Conduct zu unterzeichnen. Zudem wurde ein Beschwerderat eingerichtet, der künftig als zentrale inhaltliche Anlaufstelle dienen soll.

"Die Unterzeichner des Code of Conduct verpflichten sich, die definierten Kriterien und Bedingungen einzuhalten und ihre Vertragspartner ebenfalls dazu anzuhalten. Die Unterzeichnung durch 50 Marktteilnehmer zeigt die klare Bereitschaft zu hoher Transparenz bezüglich Arbeitsweisen und Methoden", meint Manuel Kester (YOC), der Unit Affiliate Marketing im BVDW leitet.
Der BVDW hatte bereits im Jahr 2009 mit einer ersten Version und einer Erweiterung Mindeststandards für Post-View-Kampagnen im Affiliate-Marketing festgelegt. (ph/iw)



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