09.03.2010, 00:00 Uhr

Bundesverwaltungsgericht hebt Busse von 333 Mio. Franken gegen Swisscom auf

Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde von Swisscom gegen die Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) wegen missbräuchlicher Mobilterminierungsgebühren in den wesentlichen Punkten gut und hebt die Busse von CHF 333 Mio. auf. Die Weko stellte im Februar 2007 fest, dass Swisscom bei der Mobilterminierung marktbeherrschend sei und diese Stellung gemäss Kartellgesetz missbraucht habe.
 Die Weko eröffnete im Oktober 2002 gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber eine Untersuchung zu den sogenannten Mobilterminierungsgebühren. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung. Die Weko gelangte zum Ergebnis, dass Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung missbraucht habe, indem sie in der Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 unangemessen hohe Preise erzwang. Sie verfügte deshalb eine Busse gegen Swisscom in Höhe von CHF 333 Mio. Mit dem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung bestätigt, jedoch den Missbrauchsvorwurf zurückgewiesen und die Busse aufgehoben. Swisscom hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung und ein missbräuchliches Verhalten bestritten. Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Swisscom wird in den kommenden Wochen die Urteilsbegründung im Detail prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden. Eine Rückstellung wurde durch Swisscom bisher nicht gebildet. Diese Einschätzung wird durch das vorliegende Urteil bestätigt. (ph) http://www.swisscom.ch



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