19.12.2011, 00:00 Uhr

Bundesverwaltungsgericht: Domain-Kunden und nicht Bakom sollen Switch-Überschuss bekommen

Am 1. Dezember 2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Switch den Überschuss aus der Domain-Namen-Registrierungstätigkeit nicht an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ausbezahlen muss. So wollte es das Bakom und erliess am 11. November 2010 eine entsprechende Verfügung. Dagegen legte Switch im Interesse der Domain-Namen-Halter Beschwerde ein.

Bakom verfügt Preise

«Es ist erfreulich, dass die Domain-Namen-Halter voraussichtlich vom Überschuss profitieren können. Sie haben mit ihren Abonnementszahlungen den Überschuss verursacht. Es ist nur fair, wenn er ihnen zu Gute kommt», so Thomas Brunner, Geschäftsführer von Switch. Der Preis für einen Domain-Namen wird vom Bakom genemigt, Switch kann lediglich einen Preis beantragen. Zur Zeit sind von Switch beantragte Preissenkungen noch Gegenstand anderer Verfahren.

Kunden sollen profitieren

Im aktuellen Verfahren geht es um einen Überschuss von 2 Millionen Franken, über dessen Verwendung das Bakom bestimmen wollte. Switch setzt sich dafür ein, dass diese Summe der Domain-Kundschaft zu Gute kommt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Schritt in diese Richtung. «Die Voraussetzungen dazu sind mit diesem Urteil gegeben. Wir gehen davon aus, dass das Bakom unsere Absichten unterstützen wird», erklärt Marco D'Alessandro, Mediensprecher von Switch.

Registrierung nicht Kerngeschäft

Die Registrierung von .ch- und .li-Adressen ist nicht das Kerngeschäft von Switch. Die 1987 gegründete private nicht gewinnorientierte Stiftung erbringt Internetdienstleistungen für Schweizer Hochschulen und führt ein Kompetenzzentrum rund um IT-Sicherheit. Mit neuester Internet-Technologie, individuellen Entwicklungen, unter anderem für innovative Lernanwendungen, freiem Internetzugang oder Multimedia-Aufzeichnungen von Vorlesungen, vernetzt und unterstützt Switch die Hochschulen. So schloss Switch 2010 beispielsweise die Klimastation auf dem Jungfraujoch in 3450 Metern Höhe mit Highspeed-Internet an das Wissenschaftsnetz an. Die Domain-Namen-Registrierung im Auftrag des Bakom erbringt Switch unter www.nic.ch. (ph) http://www.switch.ch



Das könnte Sie auch interessieren