02.03.2010, 00:00 Uhr
Bundesrat will gegen Zollgebühren-Wucher im Internet vorgehen
Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS zeigt sich erfreut, dass ihr Druck gegen Handelshemmnisse im Onlinehandel Wirkung zeigt. Wer Waren via Internet im Ausland bestellt, soll nicht länger überrissene Zollgebühren zahlen dies hat der Bundesrat entschieden. Er ist bereit, zwei zentrale Forderungen einer Motion von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer zu erfüllen. Die SKS freut sich, dass ihr Druck und derjenige des Preisüberwachers in dieser Sache gewirkt habe. Die vorgeschlagenen Massnahmen bedeuten einen substanziellen Abbau eines Handelshemmnisses im Onlinehandel. Die SKS verlangt vom Parlament die rasche Behandlung der Motion und vom Bundesrat die umgehende Umsetzung denn Gesetzesänderungen sind nicht nötig.
Bei im Ausland bestellten Waren können die Abgaben (Mehrwertsteuer und Zollbearbeitungsgebühren) höher sein als der Warenwert! Gemeinsam mit der Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer hatte die SKS daher vier konkrete Massnahmen gegen den Zollgebühren-Wucher verlangt. Der Bundesrat hat entschieden, zwei zentrale Forderungen der entsprechenden Motion der Nationalrätin umsetzen zu wollen:
Die Mehrwertsteuerfreigrenze soll von 5 auf 10 Franken erhöht werden. Beim Selbstimport liegt die Freigrenze bei 22.80 Franken (300 Warenwert). Eine Annäherung beim Onlinehandel ist nötig. Konsequenz: Für Waren, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, fallen für gewöhnlich auch keine Zollgebühren an. Dies muss auch so bleiben.
Die günstigere «vereinfachte Verzollung» soll neu auch von privaten Spediteuren gewählt werden müssen. Der Bundesrat sieht entsprechende Massnahmen vor. Bislang hatten sich die meisten privaten Spediteure wie DHL oder Swiss Post GLS geweigert, die etwa 2.5-fach günstigere einfache Verzollung anzuwenden, wie es die Post tut.
Beide Massnahmen führen zum Wegfall der Zollgebühren bei kleineren Paketen und zu einer spürbaren Reduktion der Zollgebühren bei mittleren und grösseren Paketen. Nichts wissen will der Bundesrat von der Erhebung der Mehrwertsteuer lediglich auf dem Warenwert und dem Streichen der bürokratischen Rückerstattungsgebühr, wenn ein bestelltes Produkt zurückgesendet wurde. (ph) http://konsumentenschutz.ch