19.02.2014, 00:00 Uhr
Internet-Domains: Registrar Alliance mit Kritik und Lob für BAKOM-Entwurf
Am 13. Februar 2014 hat das BAKOM den Entwurf über die neue Verordnung über Internet-Domains zur Stellungnahme an die interessierten Kreise versandt. Die Verordnung regelt sehr detailliert die Aufgaben und Pflichten der Registerbetreiberin, der Registrare und der Inhaber der länderspezifischen Domain .ch, wie auch der neuen generischen Domains wie .swiss und .zürich. Die Registrar Alliance begrüsst die Aufgabentrennung bei der Vergabe von .ch-Domains, sieht die Zunahme der Regulierungsdichte allerdings kritisch.
Mit der Veröffentlichung des Entwurfs über die neue Verordnung für Internet-Domains am 13. Februar 2014 wurde bekannt, dass das BAKOM als Aufsichtsbehörde einschneidende Änderungen im Bereich der Verwaltung und Zuteilung von Schweizer Domain-Namen unter .ch plant. Grundsätzlich begrüsst die Registrar Alliance die Aufgabentrennung bei der Verwaltung dieser Domains. Sie wertet diesen Vorstoss des BAKOM als positives Signal für die Ausschreibung der Registry-Tätigkeit im Jahr 2015.
Verschiedene Schweizer Provider, die sich in der Registrar Alliance zusammengeschlossen haben, geben zu Bedenken, ob die Regulierung in der Verordnung in dieser Tiefe für den Markt in der Schweiz notwendig ist. Zu klären wäre die Frage, ob die Domain-Endung .ch wie in Italien, Frankreich, Spanien und Portugal vom Staat vollständig reguliert werden soll oder ob sich die Regulierungsbehörde eher an Deutschland, Österreich, den Benelux- und den skandinavischen Länder orientieren sollte. Gerade in einem sehr agilen Markt sollte sichergestellt sein, dass Anpassungen an die Bedürfnisse ohne Einbusse der Betriebssicherheit möglich sind.
Das BAKOM räumt sich im Entwurf die Kompetenz ein, selbst Registrar zu sein und damit den Wettbewerb unter Registraren zu beeinflussen. Dies dürfte aus Sicht der Registrar Alliance nur dort erfolgen, wo kein Registrar im Markt bereit ist, die Domain im freien Markt anzubieten.
Neu soll auch die Zuteilung eines Domain-Namens die Einräumung eines Nutzungsrechtes im verwaltungsrechtliche Sinne geregelt werden. Dies führt dazu, dass Inhaber Verweigerungen von Zuteilungen von Domain-Namen oder Widerrufe von Domain-Namen beim BAKOM innert 30 Tagen anfechten können.
Zuvor musste zivilrechtlich gegen die Registerbetreiberin vorgegangen werden. Das bestehende Verfahren hat sich bisher bewährt.
Zudem sollen ausländische Domain-Inhaber in Zukunft zwingend eine Zustelladresse in der Schweiz angeben.
Eine solche Zustelladresse wurde bis anhin von der Registerbetreiberin nur verlangt, wenn eine Behörde dies wünschte.
Begrüssenswert: Trennung von Registrar und Registrar-Tätigkeit
Begrüssenswert ist für die Registrar Alliance die bereits angekündigte Trennung der Funktion der Registry und der Registrar-Tätigkeit der bisherigen Registerbetreiberin SWITCH. Sie wird in letzter Konsequenz aber nicht voll umgesetzt. So kann in Zukunft die Registerbetreiberin immer noch Beteiligungen an einem Registrar halten.
Hier könnten Vorteile für den betreffenden Registrar entstehen. Ausserdem könnte das BAKOM, etwa wenn es selbst Registerbetreiberin ist, auch einen Registrar führen.
?Die Schaffung von klaren und verlässlichen Rahmenbedingungen ist sinnvoll?, so Matthias Hertzog, Co-Präsident der Registrar-Alliance sowie Geschäftsführer der mhs @ internet AG, ?Jedoch sollte vermieden werden, dass BAKOM und die Registrare einerseits Partner und gleichzeitig Mitbewerber sind. Diese paradoxe und unbefriedigende Situation bestand bereits in den letzten 10 Jahren?.
Die Registrar Alliance begrüsst weiter, dass der Bund die Domain .ch künftig als kritische Infrastruktur behandelt. Diese und weitere Massnahmen gegen Cybercrime sind in der heutigen Zeit unabdingbar. Im Hinblick auf die Anfangs Februar 2014 erfolgte Kommunikation des Bundesrates in Sachen kritischer Infrastruktur ist deshalb auch in Zukunft davon auszugehen, dass die wichtigen Bestandteile für den Betrieb der Registry durch ein Schweizer Unternehmen / Organisation in der Schweiz zu erbringen ist. Die Registrar Alliance ist auch in dieser Hinsicht bestens aufgestellt und kann die notwendige Sicherheit gewährleisten.
Zukünftige Registerbetreiberin
Das BAKOM sieht in den Übergangsbestimmungen vor, dass der bestehende Vertrag mit SWITCH bis längstens Juni 2018 verlängert werden kann. Dies gibt dem BAKOM die Möglichkeit, einen geordnete Ausschreibung bzw. einen allfälligen Übergang auf eine neue Registerbetreiberin zu vollziehen. Allerdings müsste aus Sicht der Registrar Alliance die Frist verkürzt werden. ?Die Telekommunikations-Branche ist ein sehr schnelles Geschäft, eine rasches und professionelles Agieren ist angesagt?, so Matthias Hertzog weiter. (opc) www.registrar-alliance.ch
Verschiedene Schweizer Provider, die sich in der Registrar Alliance zusammengeschlossen haben, geben zu Bedenken, ob die Regulierung in der Verordnung in dieser Tiefe für den Markt in der Schweiz notwendig ist. Zu klären wäre die Frage, ob die Domain-Endung .ch wie in Italien, Frankreich, Spanien und Portugal vom Staat vollständig reguliert werden soll oder ob sich die Regulierungsbehörde eher an Deutschland, Österreich, den Benelux- und den skandinavischen Länder orientieren sollte. Gerade in einem sehr agilen Markt sollte sichergestellt sein, dass Anpassungen an die Bedürfnisse ohne Einbusse der Betriebssicherheit möglich sind.
Das BAKOM räumt sich im Entwurf die Kompetenz ein, selbst Registrar zu sein und damit den Wettbewerb unter Registraren zu beeinflussen. Dies dürfte aus Sicht der Registrar Alliance nur dort erfolgen, wo kein Registrar im Markt bereit ist, die Domain im freien Markt anzubieten.
Neu soll auch die Zuteilung eines Domain-Namens die Einräumung eines Nutzungsrechtes im verwaltungsrechtliche Sinne geregelt werden. Dies führt dazu, dass Inhaber Verweigerungen von Zuteilungen von Domain-Namen oder Widerrufe von Domain-Namen beim BAKOM innert 30 Tagen anfechten können.
Zuvor musste zivilrechtlich gegen die Registerbetreiberin vorgegangen werden. Das bestehende Verfahren hat sich bisher bewährt.
Zudem sollen ausländische Domain-Inhaber in Zukunft zwingend eine Zustelladresse in der Schweiz angeben.
Eine solche Zustelladresse wurde bis anhin von der Registerbetreiberin nur verlangt, wenn eine Behörde dies wünschte.
Begrüssenswert: Trennung von Registrar und Registrar-Tätigkeit
Begrüssenswert ist für die Registrar Alliance die bereits angekündigte Trennung der Funktion der Registry und der Registrar-Tätigkeit der bisherigen Registerbetreiberin SWITCH. Sie wird in letzter Konsequenz aber nicht voll umgesetzt. So kann in Zukunft die Registerbetreiberin immer noch Beteiligungen an einem Registrar halten.
Hier könnten Vorteile für den betreffenden Registrar entstehen. Ausserdem könnte das BAKOM, etwa wenn es selbst Registerbetreiberin ist, auch einen Registrar führen.
?Die Schaffung von klaren und verlässlichen Rahmenbedingungen ist sinnvoll?, so Matthias Hertzog, Co-Präsident der Registrar-Alliance sowie Geschäftsführer der mhs @ internet AG, ?Jedoch sollte vermieden werden, dass BAKOM und die Registrare einerseits Partner und gleichzeitig Mitbewerber sind. Diese paradoxe und unbefriedigende Situation bestand bereits in den letzten 10 Jahren?.
Die Registrar Alliance begrüsst weiter, dass der Bund die Domain .ch künftig als kritische Infrastruktur behandelt. Diese und weitere Massnahmen gegen Cybercrime sind in der heutigen Zeit unabdingbar. Im Hinblick auf die Anfangs Februar 2014 erfolgte Kommunikation des Bundesrates in Sachen kritischer Infrastruktur ist deshalb auch in Zukunft davon auszugehen, dass die wichtigen Bestandteile für den Betrieb der Registry durch ein Schweizer Unternehmen / Organisation in der Schweiz zu erbringen ist. Die Registrar Alliance ist auch in dieser Hinsicht bestens aufgestellt und kann die notwendige Sicherheit gewährleisten.
Zukünftige Registerbetreiberin
Das BAKOM sieht in den Übergangsbestimmungen vor, dass der bestehende Vertrag mit SWITCH bis längstens Juni 2018 verlängert werden kann. Dies gibt dem BAKOM die Möglichkeit, einen geordnete Ausschreibung bzw. einen allfälligen Übergang auf eine neue Registerbetreiberin zu vollziehen. Allerdings müsste aus Sicht der Registrar Alliance die Frist verkürzt werden. ?Die Telekommunikations-Branche ist ein sehr schnelles Geschäft, eine rasches und professionelles Agieren ist angesagt?, so Matthias Hertzog weiter. (opc) www.registrar-alliance.ch