10.02.2006, 00:00 Uhr

Einstweilige Verfügung gegen Wikipedia.de aufgehoben

Das Amtsgericht Charlottenburg hat die am 17. Januar 2006 gegen den Verein Wikimedia Deutschland e.V. erlassene und kurze Zeit später zunächst ausser Kraft gesetzte einstweilige Verfügung aufgehoben. Damit kann der Verein von seiner Domain wikipedia.de wieder uneingeschränkt zur deutschsprachigen Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia weiterleiten. Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Nennung des vollen bürgerlichen Namens des verstorbenen Hackers Tron in dem entsprechenden Wikipedia-Artikel nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen. Auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Vaters von Tron hat der Richter mit klaren Worten verneint. (ph) http://www.wikipedia.de http://de.wikipedia.org/wiki/Tron_%28Hacker%29



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