16.10.2009, 00:00 Uhr

Denic reformiert die deutschen .de-Domainrichtlinien

Am 23. Oktober treten neuen Domain-Richtlinien der Denic in Kraft. Auch deutsche Domains, die nur aus einem oder zwei Buchstaben oder ganz aus Ziffern bestehen, sind dann erlaubt. Bislang waren auch keine Domainnamen möglich, die selbst einer TLD entsprechen. Diese Beschränkung wurde nun aufgehoben. Eine Adresse wie www.com.de wäre nun also möglich. Auch Autokennzeichen sind als Domain registrierbar. Damit hebt die Denic die meisten der Beschränkungen für deutsche Internetadressen auf. Für die nun freigegebenen Domainnamen gilt das Prinzip "Wer zu erst kommt, mahlt zuerst". Das Registrierungsverfahren beginnt am 23. Oktober um 9 Uhr. Webhoster müssen die bestellten Adressen über ein spezielles Registrierungssystem anmelden, das die Denic ihren Mitgliedern für die Einführungsphase der neuen Domains bereitstellt. (ph/phpj) Denic



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