22.02.2006, 00:00 Uhr

Bundesrat will Breitbandanschluss in Grundversorgung aufnehmen

Im Hinblick auf die Ausschreibung der nächsten Grundversorgungskonzession, die ab 2008 gelten wird, hat der Bundesrat einen Änderungsentwurf der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in die Vernehmlassung geschickt. Die wichtigste Neuerung besteht in der Aufnahme eines Breitbandanschlusses in die Liste der Grundversorgungsdienste. "Die aktuelle Palette der Anschlüsse (analoger und digitaler Telefonanschluss), die in der Grundversorgung vorgeschrieben sind, wird durch einen neuen Anschlusstyp ergänzt, den Breitbandanschluss für den Internetzugang. Dafür gilt eine Preisobergrenze von 69 Franken (exkl. Mehrwertsteuer), damit die Abonnenten, die über keinen Zugang zu Konkurrenzangeboten verfügen, nicht zu hohe Preise bezahlen müssen. In diesem Preis inbegriffen sind neben der Breitbandverbindung ein Sprachkanal, eine Telefonnummer und ein Eintrag im öffentlichen Telefonverzeichnis", heisst es in der Medienmitteilung vom Mittwoch. Die Definition der Leistungspflicht sei technologieneutral formuliert, um ihre Kosten tief zu halten. Wenn die Investitionskosten unverhältnismässig wären, kann in Ausnahmefällen die Bandbreite reduziert werden. In solchen Fällen könne die Grundversorgung zum Beispiel mit Mobilfunkanschlüssen sichergestellt werden. (ph) http://www.uvek.admin.ch



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