Netzwerk & Kommunikation 05.09.2017, 13:20 Uhr

Basler Verwaltung lässt sich antwittern

Bürgerinnen und Bürger des Kantons Basel-Stadt werden künftig nicht nur via Twitter und Facebook über News aus der Verwaltung informiert. Sie können diese auch direkt über die sozialen Medien kontaktieren.
Twitter-Auftritt von Basel-Stadt: Ab sofort lässt sich die Verwaltung auch direkt antwittern © Screen: jst/nmgz
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger von Basel-Stadt auf Facebook und Twitter allgemeine Anfragen an die kantonale Verwaltung richten. Die offiziellen Social Media-Kanäle «Rathaus Basel» auf Facebook und «Kanton Basel-Stadt» auf Twitter dienten dem Kanton Basel-Stadt bisher für die öffentliche, für jedermann sichtbare Kommunikation. Diese Plattformen bieten jedoch auch die Möglichkeit, in einen direkten und nicht allgemein sichtbaren Kontakt mit den Behörden zu treten. Dies wollen die Staatskanzlei und die kantonale Telefonzentrale nun nutzen: Ab sofort wird die Funktion der «direkten Nachrichten» auf den kantonalen Facebook- und Twitter-Plattformen für Bürgeranfragen geöffnet.
Bisher rief man bei der kantonalen Telefonzentrale an, wenn man zum Beispiel nicht wusste, an welches Amt man sich für eine Beurkundung wenden muss, oder um ein Schlagloch vor der Haustür zu melden. Neu stehen dafür auch die offiziellen Social Media-Plattformen des Kantons zur Verfügung. Die Staatskanzlei und die Telefonzentrale sind darum besorgt, dass die Anfragen zum zuständigen Amt weitergeleitet und bearbeitet werden.
Die kantonale Verwaltung gehe damit auf die allgemeine Veränderung im Mediennutzungs- und Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger ein, heisst es. Der neue digitale Kundenkanal wird allerdings erst im Rahmen eines Pilotprojekts angeboten, das vorerst bis Ende des Jahres befristet ist.
In dieser Zeit soll die Tauglichkeit der Social-Media-Plattformen für die Weiterleitung der Anfragen an die Ämter getestet werden. Interne Prozesse sollen festgelegt und getestet werden. Ende 2017 entscheiden die Staatskanzlei und die Telefonzentrale, ob und unter welchen Voraussetzungen der neue Kundenkanal in den ordentlichen Betrieb übergehen kann.




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