Hacker 24.12.2015, 08:58 Uhr

Kim Dotcom darf ausgeliefert werden

Ein neuseeländisches Gericht hat entschieden, dass Kim Dotcom, Internet-Unternehmer und Gründer der stillgelegten Filesharing-Site Megaupload, an die USA ausgeliefert werden darf.
(Quelle: Shutterstock/Nomad_Soul)
Bereits seit einiger Zeit fordern die USA von den neuseeländischen Behörden, den dort ansässigen deutschen Hacker, Gründer der mittlerweile geschlossenen Filesharing-Site Megaupload und Internet-Unternehmer Kim Dotcom auszuliefern. In Amerika wurde er unlängst angeklagt, unter anderem wegen Vergehen gegen das Urheberrecht, wegen Geldwäsche und organisierter Kriminalität.
Nun hat Richter Nevin Dawson am North Shore District Court in Auckland zugelassen, dass Kim Dotcom an die USA überstellt werden darf. Doch so schnell lässt sich Dotcom nicht kleinkriegen. Er hat unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung angekündigt, den Fall an die nächste Instanz weiterzuziehen.
Gegenüber wartendenen Pressevertreter meinte er: "Das ist nicht das letzte Wort in diesem Fall. Wir gehen in Revision". Er sei enttäuscht, meinte er dann. "Das ist alles, was ich zu sagen habe. Ich wünsche allen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Ich gehe jetzt nach Hause", fügte er an und verschwand in einem auf ihn wartenden schwarzen Geländewagen.




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