Übernahme 24.09.2019, 07:01 Uhr

BKW schnappt sich die Swisspro

Der Energiekonzern BKW hat die Swisspro Group aufgekauft. Mit der Übernahme soll nun «eine schweizweit führende Anbieterin von Gesamtlösungen in der Elektrotechnik, ICT und Gebäudeinformatik» entstehen.
(Quelle: BKW)
Das Berner Energieunternehmen BKW expandiert in den Markt für ICT- und Gebäudeautomationslösungen. Hierzu hat die BKW die Swisspro Group zu 100 Prozent übernommen und wird diese unter dem Dach der BKW Building Solutions eingliedern. Mit dem Zukauf werde die BKW Building Solutions nun in einem Schritt zu «einer führenden Anbieterin im Bereich ICT- und Gebäudeautomationslösungen sowie Elektrotechnik», heisst es in einer Mitteilung der BKW. Gleichzeitig sei so den Besitzern der Swisspro Group eine Schweizer Nachfolgelösung garantiert, die ihr Unternehmen weiterentwickle und die Arbeitsplätze in der Schweiz sichere.
Die BKW ist der Ansicht, dass man sich mit Swisspro in Bezug auf das Leistungsangebot, das Markt- und Kundensegment sowie die geografischen Schwerpunkte «ideal» ergänzt. BKW Building Solutions habe mit ihrem Firmennetzwerk eine gute regionale Abdeckung im Markt für Elektro- und Gebäudetechniklösungen aufgebaut und werde daher nur noch ergänzend wachsen. Die Swisspro Group biete hingegen schweizweit Gesamtlösungen für Grossunternehmen, KMU und die öffentliche Hand an. «Mit ihrer Ausrichtung auf technologisch anspruchsvolle Grossprojekte und Servicegeschäfte wird Swisspro die Kompetenzen des heutigen Netzwerks von BKW Building Solutions stärken und ergänzen», schreibt die BKW in der Mitteilung.
Ins BKW-Firmennetz wird Swisspro den Angaben zufolge als eigenständige Marke eintreten. Die beiden bisherigen Eigentümer, Johann Jann und Mauro Dal Bosco, sowie die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung, Bernard Frossard und Peter Winkler, bleiben an Bord und werden die operativen Geschäfte der Swisspro weiterhin führen. Für die Auftraggeber, Partner und Mitarbeitenden würden sich daher keine Veränderungen ergeben, heisst es im Communiqué. Die Transaktion steht unter Vorbehalt der Zustimmung durch die WeKo.



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