Einigung mit Kartellamt
03.07.2014, 00:38 Uhr

Adidas erlaubt Händlern Verkauf über eBay

Händler dürfen Adidas-Produkte wieder offiziell auf Marktplätzen wie eBay oder Amazon verkaufen. Dieser Entscheidung des Herstellers gingen Ermittlungen des Kartellamts voraus.
(Quelle: Shutterstock.com/ 360b)
Das Verbot war strikt: Adidas hatte seinen Händlern untersagt, seine Waren auf Online-Plattformen wie eBay oder Amazon anzubieten. Als Grund nannte der Sportartikel-Hersteller, dass die Präsentation dort nicht optimal sei.
Diese Beschränkung ist seit heute ausser Kraft. Das teilte der Konzern der deutschen INTERNET WORLD Business mit und begründet dies mit den Veränderungen auf dem E-Commerce-Markt. In den vergangenen zwei Jahren habe das Unternehmen den Online-Handel genau beobachtet. "Dabei konnten wir feststellen, dass sich die Online-Aktivitäten unserer Händler weiterentwickelt haben: einerseits aufgrund technischer Innovationen, andererseits auch dank fachhandelsorientierter E-Commerce-Bedingungen, die sowohl die Adidas-Gruppe als auch andere Unternehmen definiert haben", so der Sportartikel-Hersteller.
Bedingung für einen Vertrieb von Adidas-Produkten auf offenen Plattformen sei, dass die Kriterien für die Markenpräsentation erfüllt seien. Sind diese erfüllt, gebe es "keine Beschränkungen für den Online-Handel in jeglichem Kanal". Zu den Kriterien zählt unter anderem, dass Kunden, die nach Produkten der Marke suchen, diese auch prominent angezeigt bekommen.
Dass die Ermittlungen des Bundeskartellamts wegen Wettbewerbseinschränkungen, die seit vergangenem Jahr liefen, die Entscheidung beeinflusst haben, gibt Adidas offen zu: "Unser enger Dialog mit dem Bundeskartellamt hat in den letzten zwei Jahren dazu geführt, dass wir uns mit dem Amt in strittigen Fragen unserer Bedingungen auf gemeinsame Lösungen verständigen konnten."
Das Kartellamt hat seine Ermittlungen heute eingestellt. "Nach europäischem wie deutschem Kartellrecht ist es nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Online-Handel weitgehend auszuschalten. Unser Verfahren gegen Adidas sowie auch das noch nicht abgeschlossene Verfahren gegen Asics sind Pilotverfahren, da derzeit viele Markenhersteller vergleichbare Massnahmen erwägen", erklärt Präsident Andreas Mundt und begrüsste die Entscheidung von Adidas, seinen autorisierten Händlern den Vertrieb im Netz zu erleichtern. Online-Marktplätze seien gerade für kleine und mittlere Sportfachhändler auch in Anbetracht rückläufiger Kundenfrequenzen eine wichtige Möglichkeit, ihren Kundenkreis zu erweitern.
Auch eBay zeigte sich von Adidas' Einlenken erfreut: "In der Zusammenarbeit mit Markenherstellern ist es uns wichtig, Partnerschaften so umzusetzen, dass sie den Herstellern eine für sie jeweils markengerechte Nutzung des eBay-Marktplatzes ermöglichen", so das Unternehmen, das auch in Zukunft eng mit Marken und dem Handel kooperieren will.
Spannend wird sein, wie sich andere Sportartikel-Hersteller verhalten: Asics und Nike sind wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen ebenfalls ins Visier des Kartellamts geraten.
 
Für die meisten Markenhersteller der Branche Sport und Outdoor ist ein eigener Online-Shop selbstverständlich - aber nicht für alle. Das zeigt der aktuelle ECC-Markenmonitor.



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