Viele Zugangsgesuche 27.06.2016, 13:26 Uhr

Tätigkeitsbericht 2015/2016 des EDÖB

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) stellt der Öffentlichkeit seinen 23. Tätigkeitsbericht vor. Dieser zeigt auch wieder, wie vielfältig sein Aufgabenbereich ist.
Aufwand nach Aufgabengebiet
(Quelle: 23. Tätigkeitsbericht 2015/2016)
Im Bereich des Öffentlichkeitsprinzips gingen 2015 so viele Zugangsgesuche bei den Bundesbehörden ein wie noch nie seit Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) im Jahr 2006 (total 597). In 319 Fällen (54%) gewährten die Behörden einen vollständigen, in 127 (21%) einen teilweisen Zugang. Bei 98 Gesuchen (16%) wurde die Einsichtnahme vollständig verweigert. Mit Blick auf den kontinuierlichen Anstieg an Zugangsgesuchen ist davon auszugehen, dass der Bekanntheitsgrad und die Nutzung des BGÖ weiter zunehmen werden.

Der Europäische Gerichtshof erklärte in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 das Datenschutzabkommen «Safe Harbor» zwischen der EU und den USA für ungültig. Der EDÖB teilte darauf hin dem Bundesrat mit, dass auch das entsprechende Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur Sicherstellung eines angemessenen Persönlichkeitsschutzes nicht mehr genüge. Am 16. Dezember 2015 beauftragte der Bundesrat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit der Federführung für die Aushandlung eines neuen, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen besser schützendes Abkommens mit den USA. In der Zwischenzeit hat die EU ein neues Abkommen ausgehandelt («Privacy Shield»). Die Schweiz muss ein ebenbürtiges Übereinkommen für Datenübermittlungen in die USA anstreben, damit sie auch in Zukunft über ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau verfügt.

Seit mehreren Jahren gibt es starke Bestrebungen, die AHV-Nummer auch ausserhalb des Sektors der Sozialversicherungen einzusetzen, etwa im Handelsregister. Dies widerspricht jedoch dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers und erhöht das Risiko von Datenschutz-Verletzungen beträchtlich. Im Berichtsjahr hat der EDÖB deshalb den Bundesrat um eine Grundsatzentscheidung ersucht. Er ist der Auffassung, dass nur eine sektoreigene Nummer in der Lage ist, die Risiken einer missbräuchlichen Datenverknüpfung zu begrenzen. Der Bundesrat nahm Kenntnis vom Aussprachepapier und beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), die Frage der Verwendung der AHV-Nummer eingehender zu prüfen.




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