Warnung vor Wagemut 25.10.2016, 10:07 Uhr

Geld- und Haftstrafen: Rechtliche Gefahren bei Livestreams

Nach Privatpersonen und Influencern entscheiden sich nun auch Marken verstärkt für den Einsatz von Livestreams. Doch sie sollten vorsichtig sein. Es gibt viele rechtliche Hürden.
(Quelle: Shutterstock.com/bogdanhoda)
Wenn Facebook-Chef Mark Zuckerberg zu seinen "Townhall Speeches" einlädt oder mit den Astronauten der ­internationalen Raumstation ISS spricht, schauen ihm dabei über Facebook Live oftmals zehn- oder sogar hunderttausend Nutzer zu. Da die Echtzeit-Videos von ihm angekündigt werden und sehr professionell produziert sind, könnte er aus rechtlicher Perspektive in Deutschland schnell Probleme bekommen. Denn "wenn Livestreams einen professionellen journalistisch-redaktionellen Anstrich haben, vorangekündigt sind und poten­ziell mehr als 500 Zuschauer erreichen, braucht man unter Umständen eine Rundfunklizenz einer Landesmedienanstalt", erklärt Jan Baier.
Der Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht der Kanzlei Schürmann, Wolschendorf und Dreyer beschäftigt sich seit einigen Jahren mit der Rechtsprechung in digitalen und sozialen Medien. Durch den technischen Fortschritt - sowohl bei den Endgeräten als auch bei den Apps - ist Livestreaming zu einem relevanten Thema für Unternehmen und Marken geworden. Über Vorreiter Periscope, das bereits erwähnte Facebook Live oder Snapchat können heute mit wenigen Klicks Live-Übertragungen im Internet gestartet und verbreitet werden.
"Durch Rechtsverletzungen im Bereich Livestreaming können für Unterlassungsklage und Schadenersatz schnell Kosten im vier- bis fünfstelligen ­Bereich entstehen", erklärt Jan Baier, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht der Kanzlei Schürmann, Wolschendorf und Dreyer.
Wer sich als Unternehmen blauäugig auf Echtzeit-Videos einlässt, muss trotz möglicher Rechtsverstösse - von Urheberrechts- über Eigentums- bis hin zu Persönlichkeitsrechten - momentan noch keine Klage befürchten. "Stand heute gibt es noch keine Präzedenzfälle und Urteile zum Umgang mit Livestreams", ordnet Baier ein. Trotzdem gilt: Als Unternehmen solle man mit Livestreams vorsichtig agieren, rät der Fachanwalt und fügt hinzu: "Die Anzahl der Klagen und Fälle wird in den nächsten Jahren stark steigen."




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