Warnung vor Wagemut
25.10.2016, 10:07 Uhr
Geld- und Haftstrafen: Rechtliche Gefahren bei Livestreams
Nach Privatpersonen und Influencern entscheiden sich nun auch Marken verstärkt für den Einsatz von Livestreams. Doch sie sollten vorsichtig sein. Es gibt viele rechtliche Hürden.
Wenn Facebook-Chef Mark Zuckerberg zu seinen "Townhall Speeches" einlädt oder mit den Astronauten der internationalen Raumstation ISS spricht, schauen ihm dabei über Facebook Live oftmals zehn- oder sogar hunderttausend Nutzer zu. Da die Echtzeit-Videos von ihm angekündigt werden und sehr professionell produziert sind, könnte er aus rechtlicher Perspektive in Deutschland schnell Probleme bekommen. Denn "wenn Livestreams einen professionellen journalistisch-redaktionellen Anstrich haben, vorangekündigt sind und potenziell mehr als 500 Zuschauer erreichen, braucht man unter Umständen eine Rundfunklizenz einer Landesmedienanstalt", erklärt Jan Baier.
Der Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht der Kanzlei Schürmann, Wolschendorf und Dreyer beschäftigt sich seit einigen Jahren mit der Rechtsprechung in digitalen und sozialen Medien. Durch den technischen Fortschritt - sowohl bei den Endgeräten als auch bei den Apps - ist Livestreaming zu einem relevanten Thema für Unternehmen und Marken geworden. Über Vorreiter Periscope, das bereits erwähnte Facebook Live oder Snapchat können heute mit wenigen Klicks Live-Übertragungen im Internet gestartet und verbreitet werden.
Wer sich als Unternehmen blauäugig auf Echtzeit-Videos einlässt, muss trotz möglicher Rechtsverstösse - von Urheberrechts- über Eigentums- bis hin zu Persönlichkeitsrechten - momentan noch keine Klage befürchten. "Stand heute gibt es noch keine Präzedenzfälle und Urteile zum Umgang mit Livestreams", ordnet Baier ein. Trotzdem gilt: Als Unternehmen solle man mit Livestreams vorsichtig agieren, rät der Fachanwalt und fügt hinzu: "Die Anzahl der Klagen und Fälle wird in den nächsten Jahren stark steigen."