SAP 24.08.2017, 13:15 Uhr

Initiative der DSAG führt zu Klarheit bei der Lizenzpflicht

Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) und SAP haben eine Neuregelung der Lizenzierungspflicht für Drittanbieter-Szenarien vereinbart. Damit seien klare Verhältnisse für die Anwender geschaffen, heisst es.
«Damit wurde eine Regelung gefunden, die viele Streitfälle klärt oder gar komplett löst», meint DSAG-Vorstand Andreas Oczko © DSAG
Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG), welche auch Schweizer Nutzer der ERP-Software umfasst, und SAP haben sich darauf verständigt, dass IT-Szenarien, in die Drittanbieter involviert sind (SAP NetWeaver Foundation für 3rd Party Applications), nur dann lizenzpflichtig sind, wenn dafür SAP-Systeme wie SAP NetWeaver als Plattform für Geschäftsanwendungen genutzt werden. Lizenzfrei sind hingegen ab sofort Lösungen von Drittanbietern, die zwar über Schnittstellen in SAP-Lösungen integriert sind, aber nicht den SAP NetWeaver als Plattform nutzen. Dies trifft etwa auf mobile Anwendungen und Scanner zu. «Damit wurden nun für die Kunden klare Verhältnisse geschaffen, wofür Lizenzen bei den Drittanbieter-Szenarien anfallen und wofür nicht», erläutert Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service & Support.

Keine Lizenzen für kundenspezifische Reports

Zudem haben die DSAG und SAP zum Nutzen der Anwender vereinbart, dass künftig keine Lizenzgebühren beim Einsatz der entsprechenden SAP-NetWeaver-Plattform anfallen, wenn lediglich der bestehende Quellcode der SAP-Software oder die Metadaten wie Dokumente, Daten oder Dateien geändert werden.
Lizenzfrei bleibt beispielsweise:
  • wenn nur bestehende Funktionalität der SAP-Software ausgeprägt, verbessert oder geändert und keine neue und unabhängige Funktionalität hinzugefügt wird. Für neue kundenspezifische Reports auf bestehende Datenbanktabellen würden damit keine Lizenzen anfallen.

  • wenn Schnittstellen zur Anwendungsprogrammierung (APIs) genutzt und darüber neue und unabhängige Funktionen hinzugefügt werden, die nicht auf Datenbankinformationen zugreifen, zum Beispiel bei der Lageroptimierung, die nur auf Applikationsebene mit der SAP-Anwendung kommuniziert.

  • die Konfiguration von SAP-Software im Sinne kundenspezifischer Einstellungen.
Die vorhergehenden Regelungen waren teilweise unvollständig, missverständlich oder ungenau. Mit der aktuellen Neuregelung wurde nun beispielsweise klargestellt, dass auch Partner-Add-ons wie kundeneigene Entwicklungen behandelt werden.



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