Nutzertäuschung 27.02.2015, 10:01 Uhr

Verbraucherzentralen mahnen Facebook ab

Neuer Ärger für Facebook: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein Unterlassungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Der Vorwurf: Das soziale Netzwerk führe Nutzer in die Irre.
(Quelle: Shutterstock.com/Gil_C)
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat ein neues Unterlassungsverfahren gegen Facebook "wegen zahlreicher Rechtsverstösse" eingeleitet. Wie der vzbv bekannt gibt, hat er das Unternehmen am 23. Februar 2015 abgemahnt. Dabei geht es um insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie, die nach Auffassung des Bundesverbands gegen geltendes Recht verstossen.
Irreführend sei zum Beispiel die Aussage auf der Startseite des Netzwerks "Facebook ist und bleibt kostenlos". "Nutzerinnen und Nutzer zahlen kein Geld für Facebook. Aber Facebook verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft", argumentiert vzbv-Vorstand Klaus Müller. Dadurch würden persönliche Daten der Nutzer zur Währung, auf der das Geschäftsmodell von Facebook basiere.
Als rechtswidrig bezeichnet der vzbv unter anderem die Klarnamenpflicht oder fehlende Einwilligungen in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung. Nutzer könnten nicht sofort erkennen, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden. Problematisch, da nicht datenschutzfreundlich, seien auch Voreinstellungen im Zusammenhang mit der Privatsphäre, Markierungen und Werbeanzeigen. Facebook kann nun bis zum 16. März 2015 auf die Abmahnung reagieren.




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