Werbevermarktung 10.03.2017, 10:03 Uhr

Verwirrung bei den neuen Swisscom-AGB: Wer nicht Stopp sagt, wird weiterverwertet

Ein Brief an rund 100'000 Festnetzkunden der Swisscom sorgt offenbar mehr für Verwirrung als für Aufklärung. Ohne Intervention werden Personendaten ausgewertet.
Viele Kunden verstanden von diesem Brief nur Bahnhof © Screenshot / PCtipp
100'000 Swisscom-Kunden haben dieser Tage einen Brief erhalten. «Swisscom möchte Ihnen mit besten Services, Produkten und Dienstleistungen das Leben erleichtern», beginnt das Schreiben. Der nachfolgende Satz dürfte aber viele Kunden entweder gleich abgeschreckt oder zumindest verwirrt haben: «Um diese zu nutzen und für unsere Kundschaft verfügbar zu machen, sind wir auf die Bearbeitung von Daten angewiesen», schreibt Swisscom.

«Ich habe den Inhalt trotz aufmerksamer Lektüre nicht verstanden», sagt ein Kunde dem Konsumentenmagazin SRF Espresso. Der enttäuschte Kunde befürchtet, seine Daten würden unrechtmässig zu Werbezwecken missbraucht.

In einem Begleitschreiben mit den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Datenschutzerklärung informiert der Telko-Riese, wie man mit der Werbevermarktung der Daten umgehen will.

«Durch den Bericht entstand der Eindruck, dass dies nur während 30 Tagen der Fall war», erklärt Swisscom-Mediensprecher Armin Schädeli auf Anfrage von PCtipp. Dies sei aber nicht der Fall. Danach würden lediglich die neuen AGB gelten, heisst es beim Telko. Der Kunde habe jedoch jederzeit die volle Kontrolle über seine Daten, Swisscom gebe nur anonymisierte Daten an Dritte weiter, die keinen Rückschluss auf den einzelnen Kunden zulassen würden. «Angaben zu Geschlecht, Alter und Wohnort dürfen gemäss Datenschutzgesetz ohne explizite Einwilligung des Kunden weitergegeben werden», so Schädeli. Ausserdem habe jeder Kunde ein sogenanntes Opt-out-Recht, um dies zu unterbinden.




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