Unterlassungserklärung abgegeben 23.08.2017, 15:18 Uhr

Microsoft verzichtet auf Zwangsupdates

Microsoft gibt eine Unterlassungserklärung für "Zwangsdownloads" von Windows 10 ab. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt, da ungefragt Installationsdateien auf Rechner einiger Nutzer aufgespielt wurden.
(Quelle: T.Dallas / shutterstock.com)
Microsoft verpflichtet sich per Unterlassungserklärung dazu, zukünftig keine "Zwangsdownloads" mehr auf die Rechner seiner Nutzer aufzuspielen. Bereits 2015 hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Redmonder geklagt, da ungefragt Installationsdateien für Windows 10 auf die Rechner der Nutzer aufgespielt worden waren.
Viele Nutzer hatten sich bei der Organisation über das Vorgehen der Redmonder beschwert. Um die Verbreitung von Windows 10 weiter voranzutreiben, bekamen Nutzer teilweise eine bis zu 6 GByte grosse Installationsdatei auf den Rechner gespielt. Dabei hatten sie dem kostenlosen Upgrade auf Windows 10 überhaupt nicht zugestimmt.
Die Verbraucherzentrale hatte Microsoft aufgrund dieser Vorgehensweise abgemahnt und vor dem Landgericht München I auf Unterlassung verklagt. Zu einer Sachentscheidung wird es nun wohl nicht mehr kommen. Nach einigem hin und her hat Microsoft jetzt doch die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Somit ist eine gerichtliche Klärung des Sachverhalts obsolet.
Mit der Erklärung verpflichtet sich Microsoft dazu, ohne Zustimmung der Nutzer künftig keine Installationsdateien mehr auf deren Rechner aufzuspielen.

Früheres Einlenken wäre wünschenswert gewesen

"Wir hätten uns ein früheres Einlenken gewünscht, dennoch ist die Abgabe [der Erklärung] ein Erfolg für mehr Verbraucherrechte in der digitalen Welt", sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Zudem hofft die Organisation, dass sich auch andere Firmen an diesem Fall ein Beispiel nehmen. "Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Softwarehersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zulässig ist und welches nicht. Das ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren GByte gehört sicher nicht dazu", so Tausch weiter.




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