17.02.2010, 00:00 Uhr

Schweizer Bundesämter bekommen das verlangte Windows 7 statt Vista

Das Programm Büroautomation Bund wird angepasst. Ziel des Programms ist es, in der Bundesverwaltung bis 2011 einen einheitlichen elektronischen Standardarbeitsplatz mit Vista und Office 2007 einzuführen. Auf Antrag der noch nicht migrierten Departemente soll bei ihnen die aktuellste Version des Betriebssystems, nämlich Windows 7 anstelle von Vista, eingesetzt werden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung einen Zusatzkredit für die damit verbundenen Mehrausgaben verabschiedet.
Die Umsetzung des Programms Büroautomation Bund (BA Bund) mit der Einführung des elektronischen Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung ist in vollem Gang. Die Migration bereits erfolgreich abgeschlossen haben die Bundeskanzlei, das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und bis auf kleine Ausnahmen das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie zwei Ämter des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD). Insgesamt ist damit rund die Hälfte der 38`000 elektronischen Arbeitsplätze auf Vista umgestellt.
Vista und Windows 7
Aufgrund der gegenüber der ursprünglichen Planung bedeutend früheren Verfügbarkeit des neueren Betriebssystems haben die noch nicht  migrierten Departemente EDI, EJPD und UVEK in der Zwischenzeit beantragt, anstelle von Vista die neuste Version des Betriebssystems, Windows 7, einzuführen. Dadurch wird die Migration der gegenwärtigen Basissoftware auf Vista und wenige Jahre später auf Windows 7 in einem Schritt vollzogen. Durch den Einsatz dieser Technologie lassen sich die kurzfristig anfallenden Mehrkosten mittelfristig kompensieren. Ausserdem verfügt Windows 7 über einige Verbesserungen und eine bessere Akzeptanz auf dem weltweiten Markt. Die Generalsekretäre der Antrag stellenden Departemente und das EFD haben sich auf einen gemeinsamen Wechsel auf Windows 7 geeinigt, denn ihre Büroautomation wird vom gleichen Leistungserbringer betrieben. Die Finanzierung der durch den Wechsel verursachten zusätzlichen Projektkosten von vier Millionen Franken erfolgt durch Kostenkompensation in den jeweiligen Departementen. Der Bundesrat hat heute die dafür notwendige Erhöhung des bestehenden Verpflichtungskredits BA-Bund von 43.5 Millionen Franken um vier Millionen Franken genehmigt. (ph) http://www.admin.ch



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