22.03.2010, 00:00 Uhr

"Nur" 30 Rappen Urheberrechtsvergütung pro GByte auf Musikhandys

Mit Entscheid vom 18. März 2010 hat die zuständige Schiedskommission auf Antrag der Verwertungsgesellschaften einen Tarif betreffend Musikhandys genehmigt. Dieser Tarif gilt für Handys, mit denen typischerweise urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen kopiert werden. Die Verwertungsgesellschaften beantragten eine Vergütung von CHF 0.80 pro Gigabyte Speicherplatz. Die Schiedskommission legte die Vergütung auf CHF 0.30 pro Gigabyte fest. Damit ist beispielsweise für ein iPhone mit 16 Gigabyte eine einmalige Vergütung für urheberrechtliche Nutzungen von CHF 4.80 zu bezahlen. Der genehmigte Tarif gilt frühestens ab dem 1. Juli 2010 bis Ende 2011. Der Entscheid der Schiedskommission kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften haben der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten einen Tarif  für eine Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen, die zum privaten Überspielen von Werken und Leistungen verwendet werden, vorgelegt. Da die vorgängigen Verhandlungen mit den massgebenden Nutzerverbänden und den Konsumentenschutzorganisationen nicht zu einer Einigung führten, musste die Schiedskommission einen strittigen Tarif prüfen und die Angemessenheit der verlangten Vergütung feststellen. Mit Entscheid vom 18. März 2010 bestätigt die Schiedskommission, dass für Mobiltelefone, die typischerweise für das Aufnehmen von Musik oder Videos verwendet werden - wie bei den MP3-Playern - zugunsten der Urheber und Urheberinnen sowie der Leistungsschutzberechtigten eine Vergütung zu bezahlen ist. Abgabepflichtig sind die Hersteller und die Importeure dieser Geräte bzw. der entsprechenden Speicher. (Patrick Hediger) http://www.eschk.admin.ch



Das könnte Sie auch interessieren