Werbeunterdrücker 09.03.2017, 11:20 Uhr

Verleger wollen Vertriebsverbot für Adblocker

Der Zeitungsverleger-Verband Nordrhein-Westfalen fordert ein Vertriebsverbot für Programme, die Werbung auf journalistischen Angeboten blockieren. Auch Medienunternehmen machen mit ihrem Versuch juristisch gegen Adblocker vorzugehen weiter.
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Anti-Adblocker-Massnahmen gibt es inzwischen einige. Zu den ersten Versuchen, gegen Anbieter wie Eyeo und dessen Produkt AdBlock Plus vorzugehen, gehörten juristische Wege. Daneben haben sich Sperren, Nutzer-Hinweise oder technische Lösungen etabliert. Nun gehen die Verleger auf die Barrikaden. Der Zeitungsverleger-Verband Nordrhein-Westfalen fordert ein Vertriebsverbot für Programme, die Werbung auf journalistischen Angeboten blockieren. Für eine Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien im Landtag Nordrhein-Westfalen hat der Zeitungsverleger-Verband des Landes einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, berichtet heise online.

Adblocker-Quote von 50 Prozent

Demnach soll zum "Schutz der Integrität von journalistisch-redaktionellen Telemedienangeboten" die Herstellung, Verbreitung und Bewerbung von Programmen untersagt werden, die das Laden von "Rubrikenanzeigen" ohne Zustimmung des Anbieters unterbinden. Lediglich Funktionen wie Safari Reader, die Werbung erst nach dem Laden ausblenden, sollen weiterhin erlaubt sein.
Laut Verband ist der Schritt alternativlos. Es gebe keine wirksamen technischen Gegenmittel gegen Adblocker. Die Blockade-Raten erreichten bei technisch orientierten Angeboten 50 Prozent.
Eyeo lehnt den Gesetzentwurf erwartungsgemäss ab: "Es ist nicht Aufgabe des Gesetzes mittels eines Adblocking-Verbots die Geschäftsmodelle von Verlegern zu sichern", teilt die Firma auf Anfrage von heise mit.

Medienunternehmen klagen weiter

Indes machen auch Medienunternehmen mit ihrem Versuch juristisch gegen Eyeo vorzugehen weiter. Wurden die bisherigen Klagen vor den jeweiligen Landesgerichten weitgehend abgewiesen, reichen Unternehmen wie die "Süddeutsche Zeitung" und ProSiebenSat.1 nun vor dem Oberlandesgericht München Klage ein. Sie verlangen von der Kölner Firma Eyeo Schadenersatz.
Nach Meinung der Kläger greift die Software, die unerwünschte Werbung im Internet blockieren kann, erheblich in die Strukturen ihrer Internetseiten mit journalistischen Inhalten ein. In der Folge könnten annähernd keine Werbeerlöse mehr erzielt werden. Für heute ist eine Verhandlung zu der Klage angesetzt.



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