Schweizer Sportrechte 27.07.2015, 01:53 Uhr

Swisscable begrüsst den Weko-Verfügungsentwurf

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat letzte Woche betreffend der Vermarktung von Sportrechten seinen Verfügungsentwurf verabschiedet.
Dieser Vorschlag bestätigt Swisscable und die gesamte Kabelnetzbranche in ihrem seit Jahren verfolgten Anliegen. Diese forden, die von Swisscom/Teleclub aufbereiteten Sportinhalte allen TV-Zuschauern in der Schweiz in gleicher Weise zugänglich zu machen. Dabei soll die technische Verbreitungsinfrastruktur keine Rolle spielen.
 
Aktuelle sind die Swisscom / Teleclub Sportinhalte nur für die Abonnenten von Swisscom TV vollständig zugänglich. Die Abonnenten von Kabel-TV-Netzen können das Angebot nur teilweise konsumieren. Die Swisscom / Teleclub monopolisiert damit attraktive Sportinhalte und behindert einen fairen Wettbewerb unter den Telekommunikationsnetzbetreibern und TV-Anbietern. Swisscable als Wirtschaftsverband der Kommunikationsnetze setzt sich seit Jahren dafür ein, dass alle TV-Zuschauer in der Schweiz ungeachtet der technischen Verbreitungsinfrastrukturen in nichtdiskriminierender Weise in den Genuss von attraktiven Sportinhalten kommen.

Eine Marktbeherrschung sowie ein Missbrauch dieser besonderen Marktstellung gerade bei Sportinhalten verhindern faire Wettbewerbskonditionen im Bereich Telekommunikationsinfrastrukturen. Pierre Kohler, Präsident von Swisscable sagt: «Unsere Mitglieder sorgen landesweit für modernste Breitband-Kommunikationsnetzinfrastrukturen und dies nicht nur in Städten sondern auch in ländlichen Regionen. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag an die Telekommunikationsgrundversorgung der Schweiz. Dieser Antrag des Sekretariats bestärkt uns in unserem Anliegen, gleich lange Spiesse für alle Telekommunikationsnetzanbieter in der Schweiz zu schaffen. Das gesamte Angebot von Swisscom / Teleclub an attraktiven Sportinhalten soll allen interessierten TV-Konsumenten zur Verfügung stehen. Es kann nicht sein, dass gerade ein Bundesbetrieb dies verhindert.»

Keine Bevorteilung der Swisscom
Mit dem Vorschlag des Weko-Sekretariates ist die anhaltende wettbewerbliche wie politische Bevorteilung der Swisscom endlich einmal ausdrücklich aufs Tapet gebracht worden: Gerade am Beispiel des Volksgutes Sport zeigt sich, welche Arbeit nun Politik und Behörden noch leisten müssen. Der Bund als Mehrheitsaktionär der Swisscom ist interessiert an deren führenden Marktstellung, womit er in Kauf nimmt, dass nicht alle Sportinteressierten in der Schweiz gleich behandelt werden. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission ist nun zurecht der Auffassung, dass hier ein Missbrauch der starken Marktstellung, zumindest in der Verbreitung von relevanten Sportveranstaltungen, besteht. Dies ist ein klares Signal an den Eigner der Swisscom, solch kartellrechtswidriges Verhalten zum Wohl der Konsumenten nicht länger zu tolerieren und mögliche weitere marktbeherrschende Stellungen und deren Ausnützungspotential zu entschärfen. Die anstehende Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) bietet Gelegenheit dazu.

Swisscable geht davon aus, dass Behörden wie Politik einen auf diesen Antrag abgestützten WEKO-Entscheid sportlich respektieren, ihn nicht bekämpfen und die Bedeutung des Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt damit betonen. «Wir werden uns weiterhin für einen starken Wettbewerb engagieren, der von allen nach gleichen Spielregeln ausgetragen wird», sagt Pierre Kohler. «Ein solcher WEKO-Entscheid würde uns darin bestärken.»




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