Deutschland 16.09.2014, 17:31 Uhr

Einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben

Mit einer einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht Frankfurt am Main dem Taxi-Konkurrenten Uber die Vermittlung von Fahrern deutschlandweit untersagt - jetzt hat es diese wieder aufgehoben.
(Quelle: Fotolia.com/fotogestoeber)
Das Landgericht Frankfurt am Main hat das Verbot der Fahrervermittlung über die Taxi-App Uberpop wieder aufgehoben. Zwar sei die einstweilige Verfügung rechtens gewesen, es gebe aber keinen Grund mehr, die Auseinandersetzung im Eilverfahren zu klären. In einer mündlichen Verhandlung habe sich "herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist", zitiert Spiegel.de den vorsitzenden Richter Frowin Kurth.
Damit darf das kalifornische Unternehmen weiterhin in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Die Klägerin Taxi Deutschland, die die gleichnamige App betreibt, hat bereits unmittelbar nach dem Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen: "Das Gericht war der Auffassung, dass keine Eilbedürftigkeit gegeben sei. Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen", erklärte Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland.
Die Mitfahr-App Uber ist Taxifahrern in Deutschland schon lange ein Dorn im Auge. Vor wenigen Tagen errungen sie bereits einen Teilsieg gegen die neue Konkurrenz: Erstmals wurde in Deutschland ein von Uber vermittelter privater Chauffeur verurteilt, weil er ohne Beförderungserlaubnis Fahrgäste kutschierte. In Hamburg war im Juli 2014 bereits eine Verfügung gegen Uber erteilt worden.




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