Welche E-Trottis sind in der Schweiz zugelassen?

Was fällt unter private Wege und Plätze? Wann gilt ein E-Scooter als zugelassen sowie Versicherung

Was fällt unter «private Wege und Plätze»?

Im Merkblatt Strassenverkehr Trendfahrzeuge der Stadt- und Kantonspolizei Zürich wird dies unter «abgesperrtes Areal» erläutet: Es darf sich um keine öffentliche Verkehrsfläche handeln. Als öffentliche Strassen gelten Verkehrsflächen, die nicht ausschliesslich dem privaten Gebrauch dienen. 
Was also nicht eingezäunt ist und somit für beliebige Personen frei zugänglich ist, gilt als öffentlich. Somit dürften Sie den neuen E-Scooter ohne Zulassung nur in Ihrer (eingezäunten) Garageneinfahrt oder im Garten benutzen – wenn dies denn vorhanden ist.
Bei der «privaten Strasse» gilt bereits als Grauzone, wenn keine Absperrung vorhanden ist. Beispielsweise eine Zufahrt zu einem Haus oder einem Wohnblock kann durchaus «öffentlicher Strassenraum» sein. Das Bundesamt für Strassen ASTRA sagt uns auf Anfrage: «Fahrzeuge, welche nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind, dürften demnach auf einem zugänglichen Vorplatz oder einer Zufahrt etc. nicht benutzt werden. Dies geht einzig auf einem abgesperrten Gelände, auf welches keine Dritten Zugang haben.»

Wann gilt ein E-Scooter in der Schweiz als zugelassen?

Ein E-Trotti ist hierzulande nur zugelassen, wenn es:
  • Maximal mit einer Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde (km/h) fährt.
  • Die Antriebsleistung des Motors 500 Watt nicht übersteigt.
  • Der E-Scooter über Licht verfügt.
  • Eine Glocke vorhanden ist.
  • Das E-Trotti über zwei unabhängige Bremsen verfügt.

Versicherung

Wird mit einem sogenannten Trendfahrzeug, darunter fallen nebst E-Scootern z.B. Smartwheels oder Elektro-Skateboards, auf dem Trottoir gefahren, wird es versicherungstechnisch problematisch. Wenn es dort zu einem Unfall kommt, deckt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden nicht. Das heisst, ein Halter eines nicht zugelassenen Trendfahrzeugs muss sämtliche Kosten selbst tragen. Im Zweifelsfall: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung, ob Ihr E-Trottinett gedeckt ist.
Ein Helm ist bei der Fahrt übrigens nicht obligatorisch, aber empfohlen. Beachten Sie, dass Jugendliche erst ab 16 Jahren uneingeschränkt auf Elektro-Trottinetts und anderen Trendfahrzeugen fahren dürfen. Lesen Sie in diesem Artikel mehr darüber, was bezüglich E-Trottis in der Schweiz erlaubt ist, und was nicht.
Weiterführende Informationen zu weiteren Trendfahrzeugen wie Segway, Airwheel und Smartwheel finden Sie auf tcs.ch.




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