EuGH-Urteil 13.10.2016, 23:39 Uhr

Verkauf gebrauchter Software mit Original-CD legal

Computersoftware ist eine Handelsware wie viele andere Elektronikprodukte. Das zeigt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. So ist auch der Weiterverkauf ohne Zustimmung des Urhebers zulässig - vorausgesetzt es handelt sich um die Original-CD.
(Quelle: Serg Zastavkin / Shutterstock.com)
Gebrauchte Computersoftware mit einer Lizenz zur unbefristeten Nutzung darf grundsätzlich weiterverkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-166/15).
Laut einem EuGH-Urteil darf Software nur mit der Original-CD direkt weiterverkauft werden. Beim Handel mit Sicherungskopien muss der Urheberrechtsinhaber zustimmen.
Quelle: Armin Weigel
Allerdings gibt es eine Einschränkung: Die Lizenz darf nur mit dem vom Software-Hersteller gelieferten Originaldatenträger, also etwa einer CD weiterverkauft werden, so die Kammer. Ist nur noch eine Sicherungskopie des Programms vorhanden, etwa weil das Original beschädigt, zerstört oder verloren ist, bedürfe ein Verkauf der Zustimmung des Urheberrechtsinhabers, also in aller Regel des Herstellers.



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