Streamripper sind erlaubt 19.06.2014, 14:08 Uhr

So machen Sie aus YouTube-Videos MP3-Dateien

YouTube ist eine praktische Sache: Dort findet man zum Beispiel Unmengen an Musikvideos. Das Anfertigen von MP3-Dateien aus der Musik ist für private Zwecke zulässig. Online PC zeigt, wie es geht.
(Quelle: Shutterstock - Bloomua)
Auf Googles Video-Portal YouTube findet man alle möglichen und unmöglichen kostenlosen Filmchen. Darunter findet man zum Beispiel auch zahlreiche Musikvideos. Da wäre es praktisch, wenn man von diesen Videos eine MP3-Datei hätte.
YouTube selbst bietet das Herunterladen von Videos nicht an. Der Grund: Google möchte, dass die Besucher immer wieder auf die YouTube-Seite kommen. Doch es gibt zahlreiche Webseiten, die Ihnen mit wenigen Klicks den Ton aus Videos als MP3-Datei zum Download bereitstellen – so genannte Streamripper.
Wenn man Google fragen würde, ob Dienste zum Rippen von YouTube-Videos legal sind, dann würde der Suchriese das sicherlich verneinen. Doch das ist nicht der Fall: Nach Ansicht der Stiftung Warentest machen YouTube-Nutzer nach derzeitiger Rechtslage nicht Illegales, wenn sie sich von einem Video oder dessen Musik eine Kopie ziehen. Nach Ansicht von Juristen handelt es sich dabei um nichts anderes als zulässige Privatkopien, die der Paragraf 53 des Urheber­rechts­gesetzes erlaubt. Einzige Voraussetzung: Ein kopiertes Video darf nicht offensichtlich unerlaubt auf YouTube eingestellt sein. Das ist aber bei vielen Videos nicht der Fall.
Das Fazit der Stiftung Warentest: „Derzeit gibt es (...) keinen Grund, weswegen die Nutzer der Streamripper vor recht­lichem Ärger Angst haben sollten“.



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