Schweizer Mobilfunk 26.02.2015, 07:01 Uhr

Bundesrats-Bericht zeigt Handlungsbedarf auf

Der Telco-Verband asut fordert das Parlament auf, die notwendigen Anpassungen im Umweltrecht vorzunehmen, damit Wirtschaft und Bevölkerung weiterhin von einer guten Mobilfunkversorgung profitieren können.
Die Nutzung des mobilen Internets nimmt stetig zu und die Mobilfunknetze müssen laufend modernisiert werden. Der Bundesrat stellt in seinem heute veröffentlichten Bericht «Zukunftstaugliche Mobilfunknetze» fest, dass die Möglichkeiten zum Ausbau der Netze durch die Baubewilligungsverfahren und die Vorgaben der Verordnung zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung eingeschränkt sind. Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass mit einer massvollen Anpassung im Umweltrecht bis zu 12mal weniger neue Mobilfunkstandorte gebaut werden müssen.
Die asut fordert daher das Parlament auf, die dringend notwendigen Anpassungen im Umweltrecht vorzunehmen, damit Wirtschaft und Bevölkerung weiterhin von einer guten Mobilfunkversorgung profitieren können.

Die Nutzung des mobilen Internets führt zu einer Verdoppelung der Datenvolumen alle 12 Monate. Zusätzlich zu den heute über 11 Mio. Mobilfunkkundinnen und -kunden werden bis 2020 gegen 30 Mio. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen und Geräte aller Art in der Schweiz mit dem Internet verbunden sein. Die Sicherstellung einer guten und flächendeckenden Mobilfunkversorgung ist dabei ein zentrales Element. Ohne leistungsfähige Netze werden intelligente Verkehrslösungen, sparsame Energieflüsse, effiziente Produktionsabläufe und innovative Dienstleistungen (z.B. zur Optimierung des Gesundheitswesens) nicht greifen können.

Die Technologien für die Modernisierung der Mobilfunknetze sind vorhanden (z.B. LTE). Eine Studie des Beratungsunternehmen Ecosens im Auftrag der Mobilfunkbetreiber kam aber bereits 2013 zum Schluss, dass in der Schweiz wegen der strengen Umweltauflagen lediglich an einem Drittel der bestehenden Mobilfunkstandorte ein vollständiger Ausbau auf LTE möglich ist. In der Schweiz müssten daher in den nächsten Jahren über 6'000 zusätzliche Mobilfunkstandorte geplant und realisiert werden, was angesichts der langwierigen Bewilligungsverfahren und der geringen Akzeptanz in den Siedlungsgebieten kaum machbar ist.

Insbesondere die Baubewilligungsverfahren und die Umweltauflagen sind gemäss Bundesrat dafür verantwortlich, dass der Ausbau der Mobilfunknetze verzögert wird und zu zusätzlichen Kosten führt. Handlungsmöglichkeiten sieht der Bundesrat primär im Umweltrecht, da die Baubewilligungsverfahren gemäss föderalistischer Zuständigkeitsordnung in der Kompetenz der Kantone liegen.

 Die Auslegeordnung des Bundesrates lässt den Schluss zu, dass mit einer massvollen Anpassung der Umweltauflagen die nötige Flexibilität für den zukünftigen Ausbau der Mobilfunknetze geschaffen werden kann. Beispielsweise kann die Kapazität an einem bestehenden Mobilfunkstandort um den Faktor 12 erhöht werden, wenn der Anlagegrenzwerte auf 10 V/m pro Betreiber angehoben würde. Dieser Wert liegt immer noch deutlich unter den internationalen Grenzwerten und das Vorsorgeprinzip wäre weiterhin gewährleistet.

Die asut fordert daher das Parlament auf, die notwendigen Anpassungen im Umweltrecht und insbesondere bei den Grenzwerten zu veranlassen, damit die Mobilfunknetze rechtzeitig modernisiert und ausgebaut werden können. Denn Wirtschaft und Bevölkerung sind immer stärker auf einen Zugang zum mobilen Internet angewiesen.




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