Einigung
04.02.2016, 09:55 Uhr

Safe Harbor-Nachfolger: Privacy Shield bietet keine Rechtssicherheit

Der Safe Harbor-Nachfolger steht - zumindest verkündet die EU-Kommission eine Einigung mit den USA. Effektiver Schutz ist in den bisher veröffentlichten Absprachen jedoch nicht zu finden.
Wie sicher sind die Daten von EU-Bürgern in den USA?
(Quelle: Shutterstock.com/GlebStock)
Die EU-Kommission und die USA haben sich auf ein neues Datenübermittlungs-Abkommen geeinigt. Privacy Shield, so der Name, soll laut EU-Kommission alle Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof in seinem Safe Harbor-Urteil von Anfang Oktober an ein Abkommen gestellt hat, enthalten.
Ein Text des Übereinkommens existiert noch nicht, dafür aber ein Logo. Weitreichende Details sind ebenfalls noch nicht öffentlich, oder wahrscheinlich noch gar nicht verhandelt. Denn über Details will man in den kommenden drei Monaten sprechen. "Unserer Bürger können sicher sein, dass ihre personenbezogenen Daten vollkommen geschützt sind", resümierte EU-Kommissions-Vize Andrus Ansip über die Verhandlungen.

Unternehmen sollen sich stärker verpflichten

Fest steht bisher, dass US-Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern in die USA übermitteln wollen, Verpflichtungen bezüglich dessen, was mit den Daten geschieht, eingehen müssen sowie individuelle Rechte garantieren. Die auf US-Seite zuständigen Behörden, das Department of Commerce und die Federal Trade Commission (FTC), sollen dafür sorgen, dass diese Verpflichtungen öffentlich erfolgen - denn dann könnte gegen einen Verstoss auch unter US-Recht geklagt werden.
Das Logo des neuen Datenübermittlungsabkommen zwischen EU und USA
Quelle: EU-Kommission
Auch US-Behörden sollen sich verpflichten. Nur sehr eingeschränkt, unter Schutzmassnahmen und vollständiger Transparenz sollen sie zur Durchsetzung des Rechts oder zum Schutz der nationalen Sicherheit Zugang zu personenbezogenen Daten von EU-Bürgern haben. Auch willkürliche Massenüberwachungen soll es nicht geben. "Zum allerersten Mal" habe sich die USA bindend verpflichtet, das einzuhalten, so EU-Justizkommissarin Věra Jourová.
Ein Eingriff soll nur erlaubt sein, wenn dieser notwendig und verhältnismässig ist, wie bei Grundrechtseingriffen üblich. Dass Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit aber Auslegungssache sind, weiss jeder Jurist. Sonst wären Verfassungsgerichte obsolet. Und wenn es um den Schutz der nationalen Sicherheit geht, haben die Gerichte der USA bisher sehr vieles als notwendig angesehen.



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