Werbeblocker auf der Anklagebank 23.05.2016, 09:54 Uhr

Drohende Niederlage für Adblock Plus?

Viermal gewann Eyeo in Sachen AdBlock Plus in den vergangenen zwölf Monaten gegen Verlage. Bei einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Springer Verlag sieht es diesmal nicht so gut für den Werbeblocker aus.
(Quelle: Fotolia.com/vector master)
Derzeit befindet sich AdBlock Plus-Betreiber Eyeo im vom Axel Springer Verlag angestrengten Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln. Nach mehreren Erfolgen Eyeos innerhalb des vergangenen Jahres könnte die gerichtliche Auseinandersetzung dieses Mal mit einer Niederlage des Werbeblockers enden, berichtet Onlinehändler News.
Dreh- und Angelpunkt der Klage ist dabei der Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs, der sich auf Eyeos Praxis des so genannten Whitelisting bezieht. Im Rahmen ihrer “Acceptable Ads” lässt sich Eyeo das Freischalten von Werbung bezahlen. Dies zwinge die Publisher in ein Vertragsverhältnis mit Eyeo und stelle eine aggressive geschäftliche Handlung dar, die nach dem im vergangenen Jahr neu geschaffenen Paragraf 4a des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerbs strafbar sei.
Während im vorherigen Kölner Prozess die Richter den Vorwurf Springers noch abgewiesen hatten, räumte das Oberlandesgericht bei der Berufung jetzt ein, dass es sich hier um unlauteren Wettbewerb handeln könnte. Da Eyeo mit seinen Werbeblockern das Geschäftsmodell der Webseiten direkt betreffe, befände sich das Unternehmen in einer Art Wettbewerbsverhältnis mit den Webseitenbetreibern. Ergo könne der Paragraf 4a greifen.
Dennoch hält das OLG Werbeblocker als solche nicht für ungesetzlich. Dem Antrag Springers, AdBlock Plus komplett verbieten zu lassen, will das Gericht dementsprechend wohl nicht stattgeben, denn Eyeo verfolge damit weder eine unmittelbare Schädigungsabsicht der Webseitenbetreiber, noch greife das Unternehmen in die Pressefreiheit ein, wie Springer vorgeworfen hatte. 
Zur Debatte steht aber weiterhin die Praxis des Whitelisting. Sollte das OLG in dieser Hinsicht gegen Eyeo entscheiden, würde dem Kölner Unternehmen ein massiver Teil seines Umsatzes wegbrechen. Eine endgültige Entscheidung im Prozess steht erst Ende Juni 2016 an.
Im Mai 2016 hatte Eyeo Einblick in seine Nutzungszahlen gegeben: Die Werbeblocker haben 100 Millionen aktive Nutzer in aller Welt. Ihre Software ist bereits über 500 Millionen Mal heruntergeladen worden.




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