Drahtlose Internet-Verbindung 19.09.2016, 11:08 Uhr

Frei zugängliches WLAN: Möglichkeiten der Kundenbindung

Beim frei zugänglichen WLAN ist Deutschland kein Vorreiter. Das könnte sich bald ändern. Für den Handel entstehen damit neue Möglichkeiten der Kundenbindung.
(Quelle: Fotolia.com/Ingo Bartussek)
Von Raoul Fischer
Was machen Männer, wenn ihre ­Frauen Kleidung einkaufen? Richtig, sie langweilen sich. Oder sie gehen derweil, falls es sich um ein Kaufhaus handelt, in ­einen anderen Bereich, etwa in die Elektronik- oder Baumarktabteilung. Oder sie fläzen sich in die Sessel in der Nähe der ­Umkleiden und surfen im Internet - stets vorausgesetzt, sie haben dort Empfang. Und da gibt es in Deutschland meistens ein Pro­blem: In der Republik ist es um WLAN-Hotspots nämlich schlecht bestellt.
Bisher zumindest. Aufgrund der sogenannten "Störerhaftung" stellen Geschäfte oder andere Betreiber von Locations oft kein WLAN zur Verfügung aus Angst, dass sie für einen Missbrauch der Nutzer in Haftung genommen werden könnten. Das dürfte sich jetzt ändern: Im Juni hat der Gesetzgeber eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen, die Störerhaftung soll abgeschafft werden, heisst es darin.
WLAN-Anbieter werden nicht mehr für das verantwortlich gemacht, was die User treiben. Das bedeutet, dass vom Bekleidungskaufhaus bis zum Café ­jeder Betreiber eines stationären Geschäfts seinen Kunden eine drahtlose Internet-Verbindung zur Verfügung stellen kann, damit diese mit den gewohnt schnellen Übertragungsraten online gehen können.

Innovationsschub im stationären Handel

Vertreter des Handels sind darüber erfreut. "Der Wegfall der Störerhaftung wird dazu führen, dass dem Kunden im Handel vermehrt freies WLAN angeboten und mit speziellen Services verknüpft wird", erklärt Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland HDE. "Das wird einen Innovationsschub im stationären Handel auslösen." So werde die digitale Verzahnung zwischen stationärem Geschäft und Online vorangetrieben.
Für Händler könnte sich das in jedem Fall lohnen. Sie können auf diese Weise ­ihren Kunden nicht nur weitere Services anbieten und so die Kundenbindung stärken, sondern ihr WLAN-Netz auch zu Marketing-Zwecken nutzen und Werbungtreibende einbinden. Einige haben das schon gemacht.
Fitness First zum Beispiel. Wer in den Clubs der Fitness-Kette Gewichte stemmt, kann sich vorher in das WLAN einloggen. Er wird zu einer Landing Page mit rechtlichen Hinweisen geführt: News, Fitness-Kleidung, Serviceangebote des Clubs - hier finden die Kunden Wissenswertes zum Club. Denkbar wären allerdings auch Marketing-Kampagnen, etwa mit den Herstellern von Kleidung oder von Nahrungs­ergänzungsmitteln, erklärt Marco Wassermann, Chef von Xplace Deutschland, ­einem Dienstleister für interaktive Kunden­information am Point of Sale (PoS).




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