Affiliate Marketing 25.01.2017, 11:10 Uhr

Amazon ändert Teilnahmebedingungen am EU-Partnerprogramm

Ab dem 1. Februar führt Amazon für sein EU-Partnerprogramm neue Teilnahmebedingungen ein. Ein Widerspruch hat die Kündigung der Teilnahme mit einer Frist von sieben Tagen zur Folge.
(Quelle: shutterstock.com/Ken_Wolter)
Amazon ändert zum 1. Februar 2017 die Teilnahmebedingungen für sein EU-Partnerprogramm - das Affiliate-Programm des Marktplatzbetreibers. Ab diesem Tag müssen die neuen Regeln von den Teilnehmern eingehalten werden.
Wer sich nicht mit den neuen Regelungen einverstanden erklärt, hat die Möglichkeit, diesen bis zum 31. Januar über ein Kontaktformular zu widersprechen. Der Widerspruch hat allerdings die Kündigung der Teilnahme an dem EU-Partnerprogramm zur Folge. Sprich: Entweder die Nutzer akzeptieren die Änderungen oder sie werden ausgeschlossen.
Legt ein Teilnehmer bis zum Tag des Inkrafttretens der neuen Richtlinien kein Widerspruch ein, geht Amazon automatisch von der Akzeptanz der Änderungen aus.
Mail von Amazon
Quelle: Amazon

Überblick der wichtigsten Änderungen
Künftig werden Websites mit bestimmten Inhalten nicht zum Partnerprogramm zugelassen. Als ungeeignet gelten Seiten mit:
  • eindeutig sexuellen Inhalten
  • eindeutig gewaltbezogenen oder Gewalt verherrlichenden Inhalten
  • verleumderischen oder diffamierenden Inhalten
  • diskriminierenden Inhalten oder Inhalten mit diskriminierenden Praktiken in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Behinderung, sexuelle Orientierung oder Lebensalter
  • der Aufforderung zur oder Durchführung von illegalen Aktivitäten
In den alten Bedingungen stellte Amazon Links, die dynamische Produkte generieren, aStore by Amazon Links sowie MP3 Clip Widget Links zur Verfügung. In den neuen Bedingungen sind die aStore by Amazon Links nicht mehr aufgelistet. Dabei handelte es sich um ein Affiliate-Tool, mit dem Publisher einen Amazon-Store auf ihre Seiten einbinden konnten. Mithilfe dieser aStores konnten die Teilnehmer mit nur wenigen Handgriffen einen professionellen Online Shop erstellen. Dabei konnten sie entweder von ihrer Seite auf ihren aStore verlinken oder diesen direkt in die Seite integrieren, um
  • spezielle Amazon-Produkte darzustellen,
  • einen Einkaufswagen anzubieten und
  • Produktdetails anzuzeigen.
Die gesamte Übersicht der neuen Regelungen, die zum 1. Februar in Kraft treten, hat Amazon hier aufgelistet.



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