Deutsche Verbraucherzentrale klagt 29.05.2016, 11:01 Uhr

Smart-TVs von Samsung sind Datenkraken

Smart-TVs von Samsung greifen ungefragt Daten der Nutzer ab. Das ist als Grundeinstellung in den smarten Fernsehgeräten standardmässig so eingerichtet.
(Quelle: Shutterstock - M-SUR)
Wer seinen Smart-TV von Samsung mit dem Internet verbindet, sendet bereits nach dem ersten Einschalten sensible Daten an die Server des südkoreanischen Elektronikriesen. Dies ist bereits in den Voreinstellungen des Fernsehers so eingerichtet – der Besitzer des Geräts wird weder darüber informiert noch kann er etwas gegen die Daten-Sammelwut unternehmen.
Dagegen klagt nun die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherschützer wollen mit der Musterklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erreichen, dass Samsung Nutzerdaten erst nach einer Information des Nutzers und dessen Zustimmung übertragen darf. Ein Urteil wird für den 10 Juni erwartet.

Übeltäter HbbTV und Smart-Hub

Konkret geht es um das Samsung-Modell UE40H6270. Laut der Verbraucherzentrale steckt der digitale Beobachter der Fernsehgewohnheiten im HbbTV-Standard. HbbTV steht für „Hybrid broadband broadcast TV“ und bezeichnet die Kombination aus Fernsehen und Internet. Viele Fernsehsender unterstützen mittlerweile HbbTV und ermöglichen über die rote Taste auf der Fernbedienung des TVs etwa den Zugriff auf Mediatheken zum Abruf von verpassten Sendungen.
Samsung-Modell UE40H6270: Bereits beim Einschalten wandert die IP-Adresse des Nutzers auf die Server des TV-Herstellers.
Quelle: Samsung
Doch bereits bei der Inbetriebnahme des Fernsehers überträgt dieser die IP-Adresse des Internetanschlusses an die Server des TV-Herstellers – ohne dass er irgendwelche Internetfunktionen des Smart-TV nutzt. Das Problem: Durch die Übertragung der IP-Adresse wird der Nutzer identifizierbar.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer fehlt Samsung für die Erhebung und Verwendung dieser Daten die rechtliche Grundlage. Der Nutzer hat keiner Übetragung der Daten eingewilligt.
Auch Samsungs Smart-Hub haben die Verbraucherschützer im Visier. Dabei handelt es sich um eine Funktion des Fernsehers, mit der sich zum Beispiel Apps nutzen lassen. Samsung verlangt vor der Nutzung von Smart-Hub zwar nach der Einwilligung zur Erhebung und Nutzung von Daten – doch die Datenschutzbestimmungen erstrecken sich laut den Verbraucherschützern über ganze 56 Bildschirmseiten. Kein durchschnittlicher Fernsehnutzer liest sich diese umständlich und kompliziert verfassten Bestimmungen durch sie.



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