Steuerpraxis 29.06.2016, 10:37 Uhr

Zürcher Startup-Steuer vernichtet mehr als 1‘000 Jobs

Während andere Kantone die Aktien von KMU und Startups mit der bewährten Praktikermethode bewerten, verwendet die Steuerbehörde des Kantons Zürich seit dem dritten Quartal 2014 letztbezahlte Emissionspreise von Kapitalerhöhungen als Basis für die Vermögenssteuer.
Astronomische Vermögenssteuerrechnungen bei Gründern von Hightech-Unternehmen und deren Business Angels sind die Folge. Die besten Startups (v.a. ETH Spin-offs) sehen sich jetzt gezwungen, den Kanton Zürich oder sogar die Schweiz zu verlassen. Dies nicht nur aufgrund der horrenden Steuerrechnungen, sondern weil die Investorensuche für Startups mit Sitz im Kanton Zürich wegen der neuen Steuerpraxis viel schwieriger wird.

Aufgrund des grossen Widerstandes der Startup-Szene entschärft die Finanzdirektion am 1. März 2016 die neue Praxis ein wenig und führt „Schonfristen“ von drei Geschäftsjahren (fünf Jahre bei Bio- und Medtech) ein. Dies löst das Problem nicht, weil die grossen Finanzierungsrunden später anfallen. Während sich die Finanzdirektion des Kantons Zürich dafür stark macht, ihre neue Steuerpraxis via Finanzdirektorenkonferenz und Schweizerische Steuerkonferenz zum nationalen Standard zu erheben, befürchten sämtliche Exponenten der Startup-Szene massive Schäden am Innovationsstandort Schweiz. Auch die Politik ist aktiv: FDP/CVP/SVP des Zürcher Kantonsrates haben ein dringliches Postulat (KR-Nr. 168/2016) eingereicht, welches eine Rückkehr zur Praktikermethode und somit eine Gleichbehandlung aller Startups und KMU fordert. Der Regierungsrat ist bereit, das dringliche Postulat im Sinne der Erwägungen entgegenzunehmen. Jetzt bleibt zu hoffen, dass der Zürcher Regierungsrat seine Steuerbehörden dazu bringt, ihre verfehlte Praxis innert nützlicher Frist anzupassen.

Der nationale Startup-Förderer venturelab wollte es genau wissen und hat eine Studie lanciert, um die Konsequenzen der neuen Zürcher Steuerpraxis auf die besten Startups zu untersuchen: 85% der Befragten ziehen einen Umzug in Betracht. Während 33% Ausschau nach einem Standort in einem anderen Kanton halten, wollen 37% die Schweiz verlassen. 15% sind bezüglich Standort noch unentschlossen. Mit der neuen Steuerpraxis riskiert der Kanton Zürich fast die Hälfte der Top-Startups
an das Ausland zu verlieren. Dies ist besonders brisant in Anbetracht der enormen staatlichen Investitionen, welche in die Forschungsarbeiten und die Förderung dieser Spin-offs fliessen.

Zusätzlich kämpfen die von der Startup-Steuer betroffenen Startups mit einem wesentlich schwierigeren Finanzierungsumfeld: So meinen 20% der befragten Startups, dass die Finanzierung durch Business Angels aufgrund der neuen Steuer-Praxis im Kanton Zürich nahezu unmöglich wird. Und 70% gehen davon aus, dass das Fundraising für sie viel schwieriger werden wird, als es sowieso schon ist.

Alleine die 61 Startups, welche bisher an der Studie teilgenommen haben, werden den Kanton Zürich 1‘050 Arbeitsplätze kosten. Dies entspricht rund 25 Millionen Franken an Einkommenssteuern. Um denselben Betrag mit Vermögenssteuern wettzumachen, müssten Vermögen im Umfang von rund CHF 5 Milliarden besteuert werden. Diese Rechnung zeigt auf, wie absurd die neue Praxis der Zürcher Steuerbehörden im Grunde ist.




Das könnte Sie auch interessieren