Arbeitszeiterfassung 24.02.2015, 07:00 Uhr

Kompromiss für ICT-Branche noch nicht ausreichend

Der Kompromiss bei Arbeitszeiterfassung ist für ICT noch nicht ausreichend. Er ist für den ICT-Anbieterverband Swico aber ein Schritt in die richtige Richtung.
Am 22. Januar hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann einen Einigungsvorschlag präsentiert, wie die gegenwärtige Blockade im Bereich Arbeitszeiterfassung überwunden werden soll. Der mit dem Arbeitgeberverband und dem Gewerkschaftsbund abgestimmte Entwurf sieht vor, dass die Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes mit zwei Artikeln ergänzt wird:

Erstens soll auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden können bei Mitarbeitenden mit einem AHV-pflichtigen Lohn von über 120‘000 Fr. (inkl. Boni), welche über sehr grosse Arbeitszeitsouveränität verfügen. Zudem muss der Verzicht im Rahmen eines Branchen- oder Unternehmens-Gesamtarbeitsvertrags erfolgen.

Zweitens kann eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (notieren der täglichen Arbeitszeit) für Arbeitnehmende mit gewisser Zeitsouveränität durch eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft erfolgen.

Swico begrüsst diesen Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung. Tatsache ist, dass sich in den letzten Jahren die Diskrepanz zwischen der Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung und der Realität des Arbeitsalltags laufend vergrössert hat. Dies auch weil immer mehr Mitarbeitende zeitlich und örtlich flexibel arbeiten, was notabene die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
 
Noch ist nicht klar, was diese Einigung für die ICT-Wirtschaft bedeuten könnte. Die Variante 1 kommt zum vornherein nicht in Frage, da in der ICT-Branche keine Gesamtarbeitsverträge gelten. Bei der Variante 2 stellen sich folgende Fragen:

Wie wird das notwendige Ausmass der Zeitsouveränität definiert?
Welche Anforderungen werden an die Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft gestellt?
Was bedeutet konkret die geforderte paritätische Begleitung der Einhaltung?

Wenn die erleichterte Arbeitszeiterfassung mit einfachen Mitteln betriebsintern geregelt werden kann, dann bringt die vorgeschlagene Lösung den ICT-Betrieben immerhin eine gewisse Entlastung. Von einer wirklich unbürokratischen und arbeitnehmerfreundlichen Lösung sind wir aber immer noch weit entfernt.




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