Klage der Vermarkter 17.12.2014, 14:40 Uhr

Adblock Plus vor Gericht

Eyeo ist Betreiber des Werbeblockers Adblock Plus. Was für User praktisch ist, ist für Vermarkter ein Problem. Am 17. Dezember beschäftigte sich das Landgericht München mit dem Fall.
(Quelle: Fotolia.de/kebox)
Was ist akzeptable Werbung im Internet? Nach Meinung von Eyeo sind das Anzeigen, die den User nicht stören. Dazu zählt für den Betreiber des Werbeblockers Adblock Plus vor allem statische Werbung, die idealerweise nur aus Text besteht und keine Bilder oder animierten Elemente hat. Für Online-Werbung, die die Kriterien der Acceptable Ads Initiative von Eyeo nicht erfüllt, empfiehlt das Unternehmen Nutzern seinen Blocker. Er verhindert beispielsweise die Auslieferung von als nervend definierter Bewegtbildwerbung wie Pre Rolls. Für Nutzer praktisch - für Vermarkter und die gesamte Web-Werbebranche ein zunehmendes Problem. Daher reichten ProSiebenSat.1 und IP Deutschland bereits im Juli dieses Jahres Klage gegen Eyeo und den Einsatz der Software ein. Am 17. Dezember 2014 fand nun die erste mündliche und öffentliche Anhörung der beiden Vermarkter vor dem Münchner Landgericht statt.
Beide Vermarkter gehen getrennt gegen Eyeo und den Geschäftsführer Till Faida vor, die Argumentationen ähneln sich aber. Denn für alle Vermarkter ist gerade Bewegtbild das Display-Segment mit dem grössten Potenzial. Fallen Anzeigeneinnahmen aus diesem Bereich weg, werden die Bewegtbildangebote der Konzerne langfristig für Unternehmen unattraktiv und ein ganzes Geschäftsmodell droht eliminiert zu werden. ProSiebenSat.1 und IP stösst aber nicht nur die Blacklist, auf der die geblockten Seiten verzeichnet sind, sauer auf.  Ein wesentlich grösserer Kritikpunkt ist das Geschäftsmodell von Eyeo in Bezug auf das Whitelisting. Anzeigen von Firmen, die auf dieser Liste stehen, werden vom Werbeblocker verschont und trotz Installation der Software weiter auf den Webseiten der User ausgeliefert. Für kleinere Webseiten und Blogs ist das kostenfrei, grössere Unternehmen wie Google etwa müssen dafür zahlen. Als Grund nennt der Anbieter den "erheblichen Aufwand" für die Betreuung der genehmigten Ausnahmen. Das ist für die Kläger ein kartellrechtliches Problem: Adblocker gibt es inzwischen zwar einige, allerdings niemanden der ein solches, "marktbeherrschendes" Whitelist-Prinzip anbietet.
Eine Behinderung des Wettbewerbs sieht Eyeo in keinem Fall. Die Installation des Adblocker sei eine autonome User-Entscheidung, Eyeo stelle lediglich die Software zur Verfügung. In den Whitelists sieht Faida eine Art zusätzliche Dienstleistung: Vermarkter könnten so mehr Werbereichweite und Zugang zu den Adblock Plus-Usern bekommen, die die Anzeigen ursprünglich geblockt hatten. Dafür will Eyeo auch entsprechend vergütet werden. Zudem nennt Faida erstmals Nutzerzahlen für Deutschland, die seine Argumente stützen sollen: 3,2 Prozent der deutschen Internet-User hätten Adblock Plus installiert. Wirtschaftliche Nachteile entstehen den Vermarkter durch die Whitelists laut Eyeo nicht. Neben dem Wettbewerbs- und Kartellrecht, ist auch das Urheberrecht ein Streitfall. Adblock Plus blockiert als Software bereits alle Ad Requests der Browser. Das ist für die Vermarkter ein Eingriff in die Seite und damit in die urheberrechtliche Integrität.
Ob Eyeo wirklich der digitalen Raubritter ist, wie es die Vermarkter-Rechtsanwälte behaupten, konnte nicht geklärt werden. Beide Parteien erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme, die Fortsetzung soll Im März 2015 stattfinden. Leicht dürfte es jedenfalls für Eyeo nicht werden: Inzwischen sollen auch die Zeit Online und der Verlag Axel Springer gegen den Werbe-Stopper vor dem Landgericht Hamburg und Köln klagen.



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