Leistungsschutzrecht 23.10.2014, 12:55 Uhr

Deutsche Verlage geben im Streit mit Google nach

Google hatte angekündigt, ab heute von Nachrichten jener Verlage, die die VG Media vertritt, nur noch die Überschrift anzuzeigen. Doch die meisten Pressehäuser haben sich nun dem Druck gebeugt.
(Quelle: Fotolia.com/jogyx)
Im Streit mit dem Suchmaschinenbetreiber Google um das Leistungsschutzrecht haben die meisten Verlage,  die von der VG Media vertreten werden, nun klein beigegeben. Um zu vermeiden, dass Google ab dem 23. Oktober 2014 ihre Angebote nur noch sehr eingeschränkt darstellt, haben sie die Verwertungsgesellschaft angewiesen, gegenüber dem Internetkonzern "eine widerrufliche 'Gratiseinwilligung' in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären", teilte die VG Media mit. Angesichts der Marktmacht von Google würden sich die Verleger zu diesem Schritt gezwungen sehen.
In der Auseinandersetzung mit den von der VG Media vertretenen Verlagen hatte Google angekündigt, ab 23. Oktober 2014 die Inhalte einiger Medien nur noch mit Überschrift und Link, nicht jedoch mit Textausschnitten und Vorschaubildern in seinen Suchtreffern darstellen. Dazu zählen Medien des Axel Springer Verlags, von Burda und von Funke. Ursprünglich hatte Google die Umstellung schon für den 9. Oktober angekündigt, diese auf Wunsch der VG Media jedoch dann um zwei Wochen verschoben.
Die Presseverleger der VG Media halten das Vorgehen Googles für kartellrechtswidrig. 2015 soll in einem Gerichtsverfahren zu dem Streit eine Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt getroffen werden.




Das könnte Sie auch interessieren