Entsperren von Smartphones 27.08.2015, 09:21 Uhr

BGH-Urteil: Apple verliert Patent auf Wischgeste

Bislang hat Apple ein Patent zum Entsperren von Smartphones per Wischgeste für sich beansprucht. Dieses hat der deutsche Bundesgerichtshof nun für nichtig erklärt.
(Quelle:  Denys Prykhodov - Shutterstock)
Wenn ein Smartphone für längere Zeit nicht in Gebrauch ist, muss es per Wischgeste über den Touchscreen wieder entsperrt werden. Das Patent auf genau diese Wischbewegung hatte der kalifornische Elektronikkonzern Apple bislang für sich in Anspruch genommen; dagegen war der Smartphone-Pionier Motorola vor Gericht gezogen. 
Im Streit zwischen den beiden Rivalen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun das Patent von Apple zum Entsperren von iPhones und iPads in letzter Instanz für nichtig erklärt. Im Kern ging es um die Frage, ob die typische Wischbewegung über den Bildschirm als technische Lösung patentfähig ist. Nach Ansicht des BGH ist dies nicht der Fall, da das Patent nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. Die Richter bestätigten damit eine vorherige Entscheidung des Bundespatentgerichts, gegen die Apple in Berufung gegangen war.
Im Gegensatz zum Bundespatentgericht zuvor bewertete der Bundesgerichtshof die Erfindung zwar als eine über den Stand der Technik hinausgehende Entwicklung. Allerdings sei eine "benutzerfreundliche Anzeige für Fachleute durch den Stand der Technik bereits nahegelegt gewesen".
Grundsätzlich habe ein von einem schwedischen Hersteller vertriebenes Mobiltelefon bereits nahezu alle Merkmale des Patents vorweggenommen, das Apple im Jahr 2006 eingereicht hatte. Die von Apple hinzugefügte grafische Anleitung für das Entsperren reiche nicht aus, um daraus eine Erfindung zu machen.
Ähnlich hatte bereits das Patentgericht argumentiert: Die Nachahmung eines Schiebereglers auf dem Touchscreen sei kein technischer Fortschritt, sondern lediglich eine grafische Massnahme, welche die Bedienung für den Benutzer vereinfacht.




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