334,3 Millionen Franken 20.06.2016, 11:48 Uhr

Für Neubauten und Sanierungen 2017 im ETH-Bereich

Der Bundesrat beantragt dem Parlament für das Bauprogramm 2017 im ETH-Bereich 334,3 Millionen Franken. Die im Bauprogramm 2017 enthaltenen Vorhaben sollen für die beiden ETH von grosser Bedeutung sein.
Das Geld soll verwendet werden für den Neubau eines Forschungs- und Laborgebäudes des Departements Biosysteme der ETH Zürich im Zentrum von Basel, für die Erneuerung der Heiz- und Kältezentrale für die EPFL auf dem Campus in Ecublens sowie für weitere Sanierungen im ETH-Bereich.

Die im Bauprogramm 2017 enthaltenen Vorhaben sind für die beiden ETH von grosser Bedeutung: Sowohl die Investitionen in Biosysteme als auch die Ausrichtung auf nachhaltige und innovative Energiekonzepte sind strategisch wichtige Weichenstellungen und tragen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition der Schweiz bei. Eine Herausforderung ist die rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur unter Berücksichtigung des anhaltenden Wachstums der Studierenden, des Lehrkörpers und der Forschenden sowie der sich verändernden Nutzungsbedürfnisse und der zur Verfügung stehenden Mittel. Der Bilanzwert des Immobilienportfolios des ETH-Bereichs beträgt 4,3 Mrd. Franken.
ETH Zürich: Neubau Forschungs- und Laborgebäude in Basel
Das Departement Biosysteme wurde 2007 gegründet und provisorisch auf dem Rosental-Areal der Universität Basel untergebracht. Der Neubau der ETH Zürich als definitiver Standort für das Departement ist auf dem Campus Schällemätteli vorgesehen, wo die Universität Basel die Life Sciences konzentrieren will. 

Der Neubau umfasst vor allem Labor- und Büroräume. Ebenso vorgesehen sind eine Cafeteria und Reinräume. Damit stärkt die ETH Zürich den Bereich Life Sciences wesentlich und das Departement erhält eine "Adresse".

Durch die Integration auf dem Campus Schällemätteli der Universität Basel und die Nähe zu den angrenzenden Universitätskliniken können infrastrukturelle sowie fachliche Synergien genutzt werden, so werden zum Beispiel Hörsäle und Tierräume der Universität Basel mitbenutzt.

Die Finanzierung erfolgt durch den Verpflichtungskredit des Bundes von 171,3 Mio. Franken. Geplante Investitionen in das Mobiliar und die Betriebseinrichtungen von insgesamt 48,0 Mio. Franken betreffen das Eigentum der ETH Zürich und sind nicht Bestandteil des vorliegenden Verpflichtungskredits. Der Baubeginn ist für Anfang 2017 vorgesehen, der Bezug soll Ende 2020 erfolgen.
EPFL-Campus Ecublens: Erneuerung der Heiz- und Kältezentrale
Mit dem vorliegenden Projekt zur Erneuerung der Heiz- und Kältezentrale auf dem Campus der EPFL in Ecublens wird die zukünftige Versorgung von Gebäuden und der Forschungsinfrastruktur mit Heiz- und Kühlenergie gewährleistet. Die Effizienz der Versorgungsinfrastruktur wird verbessert und die Energieziele 2020 können kostenoptimiert weiterverfolgt werden.

Die neuen technischen Installationen zur Produktion und Verteilung von Heiz- und Kälteenergie verbessern die Energieeffizienz um 15 % bei gleichzeitiger Verringerung der Umweltbelastungen. Die Betriebs- und Energieaufwände verringern sich pro Jahr um 45 %, der CO2 Ausstoss um 24 %.

Der Anteil des Bundes, für den ein Verpflichtungskredit beantragt wird, beträgt 59 Mio. Franken. Geplante Investitionen in das Mobiliar und die Betriebseinrichtungen von insgesamt drei Mio. Franken betreffen das Eigentum der EPFL und sind nicht Bestandteil des vorliegenden Verpflichtungskredits. Drittmittel werden nicht eingesetzt. Der Baubeginn soll im Januar 2017 erfolgen und die Inbetriebnahme und Optimierung dieser Anlage erfolgt zwischen 2020-2022.

Rahmenkredit
Für Vorhaben und Projekte unter zehn Mio. Franken beantragt der ETH-Bereich bei Bundesrat und Parlament einen Rahmenkredit von 104,0 Mio. Franken. Darin enthaltene Vorhaben von drei bis zehn Mio. Franken sind im Investitionsplan Immobilien 2017-2020 einzeln aufgeführt, der vom ETH-Rat im Mai 2016 genehmigt wurde. Es handelt sich mehrheitlich um Sanierungen, die aus Sicherheitsgründen zum Wert- und Funktionserhalt sowie zur Erfüllung behördlicher Vorgaben notwendig sind, oder um die Anpassung an veränderte Nutzungen. In den Rahmenkredit fallen auch das Immobilienmanagement, die Projektierung von Bauprojekten sowie die Durchführung unvorhergesehener und dringlicher Bauprojekte oder Instandsetzungsmassnahmen.




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