Am 11. September 2017 23.08.2017, 07:40 Uhr

Amazons "1-Click-Patent" läuft aus

Es war das Jahr 1997, als Amazons CEO Jeff Bezos gemeinsam mit drei Kollegen ein Patent einreichte, das den Online-Kauf mit einem einzigen Klick möglich machte. Jetzt läuft der US-Schutzanspruch nach 20 Jahren aus.
(Quelle: Screenshot/Amazon)
Vor fast 20 Jahren beantragte Amazon-Chef Jeff Bezos gemeinsam mit drei Kollegen das Patent mit der Nummer 5.960.411. Am 11. September dieses Jahres läuft der Schutzanspruch für den "1-Click-Kauf" in den USA nun aus, berichtet Heise. Das Timing ist für andere US-Händler perfekt, denn so können sie den Bestellvorgang nun auch in ihren Shops rechtzeitig für das Weihnachtsgeschäft kürzer gestalten.
Beim "1-Click-Kauf" können Online-Shopper mit nur einem Klick den gesamten Kaufprozess durchlaufen. Das Verfahren wird in der Regel automatisch für jeden Online-Shopper aktiviert, der eine Lieferadresse und einen Bankeinzug beziehungsweise eine Kreditkarte für sein Konto hinterlegt hat.
Klickt der User dann auf einer Produktdetailseite auf die Schaltfläche "Jetzt mit 1-Click" kaufen, wird automatisch eine Bestellung erstellt, die an die hinterlegte Lieferadresse versandt wird und für die eine Zahlung mit der angegebenen Zahlungsart erfolgt.

Kritik am "1-Click-Patent"

Seit langer Zeit steht das Patent von Amazon unter starker Kritik. Die Gegner des Patents prangern vor allem an, dass die Technik, auf der es basiert, zu trivial sei, um dafür ein Software-Patent zu erhalten. Die geschützte Technik des 1-Click-Verfahrens speichert die Kundendaten mit Hilfe von Cookies, damit diese beim nächsten Bestellprozess wieder abgerufen werden können.
Das Patent von Amazon musste einigen Einspruchsverfahren standhalten - und das tat es zumindest eingeschränkt bis zum Auslaufen des Schutzanspruchs. Der Anspruch galt allerdings ausschliesslich in den USA.
In Europa hatten die Kritiker mit ihrer Argumentation nämlich mehr Erfolg. 2011 lehnte die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) den Patentantrag von Amazon für das "1-Click-Verfahren" ab. Laut EPA mangelte es an der nötigen Erfindungshöhe, um dafür ein gewerbliches Schutzrecht zu erhalten.



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