Untersagungsverfügung
25.07.2014, 06:55 Uhr

Hamburg verbietet Mitfahr-App Uber

Den Taxifahrern sind Mitfahr-Apps schon lange ein Dorn im Auge. Jetzt will die Stadt Hamburg den Fahrdienst Uber per Untersagungsverfügung stoppen. Das US-Unternehmen will trotzdem weitermachen.
(Quelle: Shutterstock.com/igor.stevanovic)
Die Verkehrsbehörde der Stadt Hamburg hat dem kalifornischen Online-Fahrtdienst-Vermittler Uber eine Untersagungsverfügung zugestellt. In Deutschland brauchen Menschen, die andere Personen kostenpflichtig mit dem Auto mitnehmen einen Personenbeförderungsschein - Uber-Fahrer besitzen diesen in der Regel nicht. "Unserer Einschätzung nach handelt es sich deshalb bei dem Dienst Uber Pop eindeutig um nicht genehmigte Personenbeförderungen", zitiert das manager magazin online einen Behörden-Sprecher. Der Dienst sei nicht legal.
Über das Angebot Uber Pop bieten Privatpersonen Fahrten mit dem eigenen Auto an, bestellt wird per Smartphone. Die App von Uber steht derzeit bereits weltweit in etwa 150 Städten zur Verfügung, in Deutschland versucht der Service derzeit neben Hamburg auch in Berlin, München und Frankfurt Fuss zu fassen. Das Unternehmen mit Sitz in San Francisco respektiere den rechtlichen Rahmen, wolle aber seinen Service in Hamburg weiter anbieten, hiess es weiter.
Die Taxifahrer laufen derweil Sturm gegen die neue Konkurrenz aus dem Internet. Zuletzt schlossen sie sich am 11. Juni 2014 zu einem europaweiten Protest gegen Mitfahr-Apps zusammen. Mit Sternfahrten in Berlin, London, Paris oder Madrid verschafften sich die Taxifahrer Gehör - Hauptangeklagter war dabei Uber. Das Problem für Taxifahrer: Uber ist in den meisten Fällen günstiger als gewerbliche Personenbeförderer, da Kosten für Versicherungen, geeichte Fahrpreisanzeiger, Funk- und Sicherungsanlagen entfallen. Uber selbst finanziert sich über 20 Prozent des Fahrpreises. Im April 2014 sorgte bereits ein Taxifahrer aus Berlin für Aufsehen, der eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt hatte.
Nach den Taxifahrern fordern mittlerweile auch Landespolitiker, gegen die Konkurrenz aus dem Web vorzugehen. Da Uber illegal sei, forderte etwa der nordrhein-westfälische Ressortchef Michael Groschek (SPD) eine bundesgesetzliche Regelung. Auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und der bayerische Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann wollen dem Dienst Einhalt gebieten.
Wenn es allerdings nach dem Willen der Nutzer geht, haben per App buchbare Taxialternativen hierzulande grosse Wachstumschancen. Etwa zehn Millionen Deutsche können sich vorstellen, künftig Fahrten über Plattformen wie Uber oder Wundercar zu buchen. Das entspricht 14 Prozent aller Bundesbürger. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Bitkom-Umfrage. Das Meinungsforschungsinstitut Aris hat im Auftrag des Branchenverbands insgesamt 1.004 Personen ab 14 Jahren im Zeitraum vom 25. bis 30. Juni 2014 befragt. 




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