Bundeskartellamt 20.01.2017, 11:03 Uhr

Audible und Apple: Schluss mit Exklusivvertrag bei digitalen Hörbüchern

Die Amazon-Tochter Audible und Apple geben ihren langjährige Vereinbarung auf. Der iPhone-Hersteller kann damit nun auch andere Bezugsquellen für digitale Hörbücher nutzen.
(Quelle: Fotolia.com/Africa Studio)
Nach Verfahren deutscher und europäischer Wettbewerbshüter wird Apple die Hörbücher für seine iTunes-Plattform nicht mehr nur exklusiv bei der Amazon-Tochter Audible beziehen. Die EU-Kommission und das Bundeskartellamt begrüssten den Schritt und stellten ihre Verfahren ein. Sie gingen auf eine Beschwerde des Börsenverbands des Deutschen Buchhandels zurück.
Der Verband, der die Interessen von Verlagen und Buchhandlungen vertritt, ging gegen die Exklusiv-Vereinbarungen vor, nach denen Apple die Hörbücher für seinen Download-Dienst nur bei Audible bezog. Audible belieferte zugleich keine anderen Musikplattformen. Diese weltweite Ausschliesslichkeit wurde zum Januar 2017 aufgehoben.

Grössere Angebotsvielfalt und niedrigere Preise

Audible wird weiter mit Apple zusammenarbeiten - die Verlage können nun aber auch direkt ihre Hörbücher dem iPhone-Konzern anbieten. Bundeskartellamt und EU-Kommission hoffen nun auf mehr Wettbewerb und niedrigere Preise für Verbraucher. Zugleich ist die iTunes-Plattform nur einer von vielen Playern im Hörbuch-Markt.
"Die Exklusivvereinbarung betraf die Absatzmöglichkeiten von Hörbuchverlagen, denen insbesondere im Bereich digitaler Hörbücher kaum alternative Absatzmöglichkeiten neben Audible zur Verfügung standen. Audible und Apple haben bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position. Durch die Streichung der Exklusivvereinbarung kann Apple nunmehr andere Bezugsquellen für digitale Hörbücher nutzen", betont Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Eine grössere Angebotsvielfalt und niedrigere Preise für die Verbraucher werden ermöglicht. Nach eigenen intensiven Ermittlungen und im Rahmen einer engen Kooperation mit der Europäischen Kommission konnte das Bundeskartellamt dieses Verfahren ohne förmliche Entscheidung abschliessen."




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